Wasserwirtschaft
Aufgaben
- Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft
- Sachverständiger bei Genehmigungsverfahren
- Schnittstelle zum Wasserwirtschaftsamt
- Berater bei Fachfragen für Bürger, Betriebe, Industrie und Planungsbüros
- Technische Gewässeraufsicht
Allgemeine Informationen über die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft
Neben den Wasserwirtschaftsämtern gibt es an den Kreisverwaltungsbehörden eigene Fachkundige Stellen für Wasserwirtschaft (FSW). Deren vorrangige Aufgabe ist die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Wohnungs- und Gewerbebau sowie bei Industrie- und Chemieanlagen.
Antragsteller und interessierte Bürger werden an den KVB's effizient, unbürokratisch und kostenlos in wasserwirtschaftlichen Fachfragen beraten.
Die FSW fungiert auch als Schnittstelle des Landratsamtes zwischen Wasserwirtschaftsamt (WWA) und Bürger. Damit wird erreicht, dass das WWA nur gezielt bei Erfordernis beansprucht wird und dabei vollständige Antragsunterlagen erhält.
Im Landkreis Altötting mit seinen großen Chemie- und Industrienlagen liegt ein Schwerpunkt der FSW bei der Begutachtung und Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Weitere Schwerpunkte sind die Abwasserentsorgung im ländlichen Raum, landwirtschaftliche Betriebe, Regenwasserbewirtschaftung und die thermische Nutzung von Grundwasser (Wärmepumpen).
Arbeitsumfang der Fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft
Von der Fachkundigen Stelle wurden im Landratsamt Altötting bisher rund 90 % aller wasserwirtschaftlichen Stellungnahmen und Gutachten erstellt. In fast allen wasserwirtschaftlichen Bereichen kann sie beraten und Auskunft geben. Sie ist amtlicher Sachverständiger für drei Sachgebiete (Umweltschutz, Baurecht, Wasserrecht) im Landratsamt und der Stadt Burghausen. Die Bearbeitung von Anträgen der chemischen Industrie hat einen großen Stellenwert. Weitere Schwerpunkte sind der neue Umgang mit Regenwasser und die Abwasserentsorgung im ländlichen Raum.
Die von der Fachkundigen Stelle für Wasserwirtschaft (FSW) "erwirtschafteten" Gebühren fallen nun nicht mehr dem Wasserwirtschaftsamt, sondern dem Landkreis oder der Stadt zu. Die Gebühren im Landratsamt Altötting betragen geschätzt rund 50.000 € im Jahr. Dagegen muss der Landkreis nur die Sachleistungen und Büroausstattungen bezahlen.
Beispiel:
Für die Errichtung einer Tankstelle sind folgende Tatbestände gegeben:
Anlage zum Lagern und Abfüllen von Benzin, Diesel, Altölen
Einleitung von gesammelten Niederschlagswasser von Dach-/ und Fahrbahnflächen in den Untergrund
Genehmigungspflichtige Einleitung von Fahrzeugwaschwässern in die öffentliche Kanalisation.
Die technische Gewässeraufsicht ist eine hoheitliche Aufgabe der Wasserwirtschaftsverwaltung. Für das Sachgebiet Wasserwirtschaft ist die Überwachung von Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und Wohnhäusern (Heizölanlagen) beim Umgang mit Wassergefährdenden Stoffen Schwerpunkt.Die Überwachung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen bei Industrie- und Gewerbeanlagen, für die keine Prüfpflicht durch Sachverständige besteht und jährlich bei Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegen. Betriebe, die eine erfolgreiche Teilnahme am EG-Öko-Audit vorweisen, werden nur bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen überprüft. Betreiber von öffentlichen Trinkwasserversorgungen werden bei Überwachung der Schutzgebiete unterstützt.
Zum Schutz der Bäche und des Grundwassers, insbesondere bei Trinkwasserversorgungen, werden auch landwirtschaftliche Betriebe und insbesondere Betriebe mit Biogasanlagen überwacht.
Beim Vollzug von Cross Compliance (betrifft landwirtschaftliche Betriebe mit Direktzahlung der EU) müssen bei Verstößen gegen die Grundwasser- und die Düngeverordnung Sanktionen verhängt werden.
Die technische Gewässeraufsicht erfolgt weiterhin bei Abwassereinleitungen aus Kleinkläranlagen, Bauwasserhaltung, Regenwassereinleitungen, Abscheideranlagen, Grundwasser-Wärmepumpen, Kieswaschanlagen, Anlagen an Gewässer, Überschwemmungsgebieten usw.
Fachliche Aufgabenbereiche
- Abwasserentsorgung im ländlichen Raum
- Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen in der Landwirtschaft
- Bauwasserhaltung
- Brunnenregeneration
- Fahrzeugwaschplätze
- Gewerbebetriebe
- Heizölverbraucheranlagen
- Kieswaschanlage
- Regenwasser
- erlaubnisfreie Einleitungen in Bäche und Grundwasser
- erlaubnispflichtige Einleitungen
- Regenwassernutzung (Hersteller Regenwasseranlagen)
- Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen
- Wärmepumpen
- Wassergefährdende Stoffe in Anlagen der chemischen Industrie
Aufgaben und Dienstleistungen
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502751 | +49 8671 502 71 751 | S206 | Josef.Tausche@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502751 | +49 8671 502 71 751 | S206 | julia.weigl@lra-aoe.de | |
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+49 8671 502749 | +49 8671 502 71 749 | S206 | Maximilian.Franz@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502 766 | +49 8671 502 71 766 | S205 | Sylvia.Hager@lra-aoe.de | |
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+49 8671 502750 | +49 8671 502 71 750 | S205 | Susanne.Mehlstaeubler@LRA-aoe.de | |
Susanne
Mehlstäubler
Zimmer: S205
Telefon: +49 8671 502750
Fax: +49 8671 502 71 750
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