Regenwasserbehandlung und Regenwassernutzung

Zum Schutz vor Hochwasser und zur Anreicherung des Grundwassers sind die gesammelten Regenwässer von befestigten Flächen möglichst in den Untergrund zu versickern.
Das gesammelte Regenwasser soll über Flächen und bewachsene Mulden naturnah versickert und gereinigt werden.


Erlaubnisfreie Einleitung in Bäche und Grundwasser

In Wohn- und Gewerbegebieten darf das gesammelte Regenwasser erlaubnisfrei in den Untergrund und in Bäche eingeleitet werden. Die Versickerung soll möglichst oberirdisch über bewachsene Mulden und Sickerflächen erfolgen. Die unterirdische Versickerung über Schächte und Rigolen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Die Sickeranlagen dürfen nicht tiefer als 5 m sein.
Bei oberirdischen Sickeranlagen kann das Regenwasser weiterhin naturnah verdunsten und im Oberboden gereinigt, langsam in das Grundwasser einsickern.

Wasserdurchlässiges Rasenfugenpflaster auf einem Parkplatz
Sickerfähiges Rasenfugenpflaster

Erlaubnispflichtige Einleitungen in Bäche und Grundwasser

Bei mehr als 1.000 m2 Anschlussfläche je Sickeranlage und Einleitungsstelle in Bäche und bei Bundesstraßen, ist für die Einleitung der gesammelten Regenwässer eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 Bayerischen Wassergesetz zu beantragen.
Die Bemessung der Sickeranlagen und die Beurteilung zum Schutz der Gewässer sowie die Beurteilung der zulässigen Einleitungsmengen in die Bäche, erfolgt nach technischen Regeln der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.
Die gesammelten Regenwässer sind grundsätzlich naturnah über Mulden und Flächen zu versickern. In Bäche darf nur eingeleitet werden, wenn die Versickerung nicht möglich ist. Um an den Bächen Überschwemmungen zu vermeiden, sind ggf. Rückhaltebecken nötig.


Regenwassernutzung

Die Nutzung von Regenwasser in Haushalten und Gewerbebetrieben ist mittlerweile anerkannte Regel der Technik und in einer DIN-Vorschrift geregelt. Es gibt eine ganze Reihe von Herstellerfirmen. Bei der Installation ist darauf zu achten, dass die Rohrleitungen der Regenwasseranlagen und der Trinkwasserleitungen nicht miteinander verbunden sind. Die Befüllung von Regenwasserbehältern mit Trinkwasser darf nur mit genormten Anlagenteilen erfolgen.
Voraussetzung für die Regenwassernutzung ist, dass die Stadt/Gemeinde die Erlaubnis erteilt. Die Regenwassernutzung im Garten ist überlicherweise erlaubt. Bei der Verwendung für die Kleiderwäsche (Waschmaschine) unterliegt die Regenwasseranlage den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Das Sachgebiet Wasserwirtschaft stellt Fachunterlagen und Listen über Hersteller zur Verfügung.

 

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