Biogasanlagen

Im Landkreis Altötting gibt es 54 landwirtschaftliche Biogasanlagen (Stand: März 2017): Diese Anlagen bergen ein Gewässergefährdungspotential.

Anlagenbeschreibung:

Eine Biogasanlage besteht aus folgenden Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 WHG:

  • Die Anlage zum Herstellen von Biogas besteht aus dem Faulbehälter (Fermenter, Gärbehälter), dem Nachgärbehälter und den Rohrleitungen für Substrat (z.B. Gülle), Luft und Biogas, jeweils bis zum ersten Absperrventil sowie evtl. der Vorgrube mit Pumpe.
     
  • Die Anlage zum Lagern von Biogas besteht aus dem Gasspeicher und den Rohrleitungen vom Faulbehälter bis zum Blockheizkraftwerk (BHKW) einschließlich Gaswäscher und Kondensatabscheider. Diese Anlage ist Teil der Anlage zum Herstellen von Biogas, wenn der Gasspeicher Teil des Faul- oder Nachgärbehälters ist.
     

Bau der Biogasanlage Eder in Unterneukirchen
Biogasanlage Eder Unterneukirchen

Anforderungen:

Für Anlagen zum Herstellen von Biogas entfallen die formellen Anforderungen, da sich die wassergefährdenden Stoffe im Arbeitsgang befinden. Einwandige unterirdische Behälter und Rohrleitungen bedürfen grundsätzlich einer Ausnahme der Kreisverwaltungsbehörde von §§ 3 Nr. 2 und 12 VAwS (Anlagenverordnung). Anlagen zum Herstellen von Biogas, bei denen überwiegend Wirtschaftsdünger (z.B. Gülle) verwendet wird, können in Anlehnung an Anhang 5 der VAwS (JGS-Anlagen) beurteilt werden. Dabei ist zu beachten, dass bei Faulbehältern im Gegensatz zu Güllebehältern die Dichtheit aufgrund ihrer Behälterbauart (geschlossen, nicht einsehbar, i.d.R. ständig gefüllt) und der Behältereinbauten (Rührwerk, Heizung) nicht schnell und zuverlässig kontrollierbar sind. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass in Biogasanlagen neben Gülle auch weitere organische Stoffe eingesetzt werden. Somit kann einwandigen unterirdischen Gärbehältern nur mit Leckageerkennungsmaßnahmen zugestimmt werden. Eine Betriebsanweisung ist aufzustellen und einzuhalten. Anlagen zum Lagern von Biogas (wassergefährdender gasförmiger Stoff), die den öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. die gewerberechtlichen Vorschriften) entsprechen, sind nach VAwS einfach oder herkömmlich. Materiell ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht zu fordern, dass die Gaswäscher und Kondensatabscheider einschließlich der dazugehörigen Schächte beständig und dicht ausgeführt werden. Das dabei anfallende Abwasser ist ordnungsgemäß zu entsorgen, z.B. in den Faulbehälter.

Teile der Biogasanlage Bauer in Almering im Vordergrund eines Waldes
Biogasanlage Bauer, Almering

Biomasselager für Maissilage

sind wasserundurchlässig und gegen Silagensickersäfte beständig auszuführen. Dafür eignet sich wasserundurchlässiger Asphalt mit säurefesten Granitsplitt am besten. Die Anschlußfuge zur Einfassungsmauer ist mit dauerelastischem Vergussmaterial abzudichten.

Weitere Informationen: