Asylbewerber; Informationen über Leistungen

Leistungsberechtigte

Leistungsberechtigt sind u.a. Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die

  • eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen (Asylbewerber),
  • über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist (Asylsuchende im Flughafenverfahren),
  • eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
    • nach § 23 Absatz 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes wegen des Krieges in ihrem Heimatland,
    • nach § 25 Absatz 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz oder nach § 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz, sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt.
  • eine Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz besitzen,
  • vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist (abgelehnte Asylbewerber),
  • Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der genannten Personenkreise,
  • einen Folgeantrag nach § 71 Asylgesetz oder einen Zweitantrag nach § 71a Asylgesetz gestellt haben.


Leistungsumfang

Die Leistungen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz setzen sich zusammen aus:

  • dem notwendigen Bedarf zur Sicherung des physischen Existenzminimums sowie
  • dem notwendigen persönlichen Bedarf zur Sicherstellung des sog. soziokulturellen Existenzminimums.

Die Art der Leistungsgewährung ist abhängig von der Art der Unterbringung. Soweit rechtlich zulässig und möglich werden die Leistungen in Bayern als Sachleistungen gewährt.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben außerdem einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Halten sich Asylbewerber, die Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, seit mindestens 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet auf und haben diese die Dauer ihres Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst, erhalten sie Leistungen wie ein Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).

Ansprechpartner

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Helmut Asenkerschbaumer
+49 8671 502456 +49 8671 502 71 456 Bahnhofstr.50/EG01
Helmut Asenkerschbaumer
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG01
Telefon: +49 8671 502456
Fax: +49 8671 502 71 456
Anschrift:
Bahnhofstraße 50
84503 Altötting
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Natascha Demberger
+49 8671 502440 +49 8671 502 71 440 Bahnhofstr.50/EG02
Natascha Demberger
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG02
Telefon: +49 8671 502440
Fax: +49 8671 502 71 440
Anschrift:
Bahnhofstraße 50
84503 Altötting
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Tatiana Hermann
+49 8671 502457 +49 8671 502 71 457 Bahnhofstr.50/EG03
Tatiana Hermann
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG03
Telefon: +49 8671 502457
Fax: +49 8671 502 71 457
Anschrift:
Bahnhofstraße 50
84503 Altötting
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Verena Rolla
+49 8671 502493 +49 8671 502 71 493 Bahnhofstr.50/EG02
Verena Rolla
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG02
Telefon: +49 8671 502493
Fax: +49 8671 502 71 493
Anschrift:
Bahnhofstraße 50
84503 Altötting
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Philipp Schneider
+49 8671 502492 +49 8671 502 71 492 Bahnhofstr.50/EG02
Philipp Schneider
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG02
Telefon: +49 8671 502492
Fax: +49 8671 502 71 492
Anschrift:
Bahnhofstraße 50
84503 Altötting
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Regina Parzinger
+49 8671 502428 +49 8671 502 71 428 Bahnhofstr.50/EG03
Regina Parzinger
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG03
Telefon: +49 8671 502428
Fax: +49 8671 502 71 428
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Bahnhofstraße 50
84503 Altötting
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Landratsamt Altötting Außenstelle - Bahnhofstraße 50 - Sozialwesen

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Bahnhofstraße 50
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