Pflanzenschutzmittel Lagern und Abfüllen

Pflanzenschutzmittel (PSM) sind stark wassergefährdende Stoffe. Es werden deshalb erhöhte Anforderungen an die Lager und Abfüllplätze gestellt.


Lagern von Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel sind in nur verkehrsrechtlich zugelassenen Gebinden und Verpackungen zu lagern. Diese sind in ausreichend große Auffangwannen zu stellen (vorgeschrieben ab einem Gesamtvolumen von 100 l).


Abfüllen von Pflanzenschutzmittel

Flächen, auf denen regelmäßig mit PSM umgegangen wird und auf denen Geräte für den Pflanzenschutz befüllt werden, sind als dichte Flächenbefestigung auszuführen. Der Abfüllplatz ist gefällemäßig oder durch Aufkantungen so abzugrenzen, dass keine Flüssigkeiten auf angrenzende unbefestigte Bereiche gelangen können oder von außen zufließen können. Spritzmittelreste bzw. mit PSM vermischte Spülwässer dürfen auf keinen Fall in eine öffentliche Kanalisation, in eine Kläranlage oder in ein Gewässer eingeleitet werden. Dies gilt nicht nur für das Befüllen der Spritzen, sondern auch für das Spülen der Gebinde sowie für die Spritzenreinigung. Anfallendes Restwasser ist, sofern es nicht wieder verwendet werden kann, als Sondermüll zu entsorgen.

 
 

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