Brunnenregeneration

Nach längerer Betriebsdauer kommt es bei Grundwasserbrunnen häufig zu einem erheblichen Verlust der Brunnenleistung und zu einer mehr oder weniger deutlichen Trübung bzw. Verfärbung des geförderten Wassers.

Die Ursachen für den Leistungsrückgang können von verschiedenen Faktoren abhängen:

  • Brunnenbetriebsalter
  • Brunnenbauart (z.B. Ausbaumaterial, ordnungsgemäße Bemessung der Filterrohre oder des Filterkieses, Qualität der Abdichtung, Qualität der durchgeführten Arbeiten)
  • hydrogeologische Verhältnisse (z.B. Förderung aus einem oder mehreren Aquifer, Einfluss von Oberflächenwasser)
  • Materialeigenschaften der aufgeschlossenen geologischen Schichten (Korngrößenverteilung, Festigkeit)
  • Chemie und Mikrobiologie des geförderten Grundwassers
  • Brunnenbetriebsweise (Dauer- oder Wechselbetrieb, Überlast, lange Standzeiten, Zutrittsmöglichkeit von Sauerstoff)
drei Bauarbeiter arbeiten bei einer Brunnenneubohrung
Brunnenbohrung

In den überwiegenden Fällen wird der Rückgang der Brunnenleistung durch Alterung bzw. Ablagerungen innerhalb der Filterhohlräume (Filterkies, Filterschlitze und u.U. an der Filterrohrwandung) beschleunigt. Die Ursachen können vielfältig sein:

  • chemische Verockerungen (Ablagerungen von Eisen- und Manganhydroxiden bei Sauerstoffzutritt)
  • biologische Verockerungen (bakterielle Fällung von Eisen/Mangan)
  • Versinterung (Ausfällung von Karbonaten)
  • Korrosion (Bildung von Korrosionsprodukten)
  • Versandung
  • Verschleimung (bakterielle Biomassebildung in bestimmten chemischen Milieus)
     

Bei der Brunnenregenerierung unterscheidet man mechanische und chemische Verfahren. Nach der Reinigung kann im Bedarfsfall bzw. bei fortgeschrittener Brunnenalterung (Ablagerung mechanisch nicht entfernbar) eine chemische Regenerierung erforderlich sein.

Für die Brunnenregenerierung ist eine Beschränkte Erlaubnis im vereinfachten Verfahren gem. Art. 17a Abs. 1 Nr. 4 für das Einleiten von Regenerationsmittel in das Grundwasser erforderlich. Zur Verringerung des Regenerationsmittelverbrauches wird eine mechanische Vorreinigung des zu lösenden Materials durchgeführt. Angaben über Art und Menge des Regenerationsmittels und eventuelle Zusätze mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung nach DVGW Merkblatt W 130 sowie Angaben über die Entsorgung des Spülwassers und der Rückstände aus der Brunnenregeneration sind erforderlich.

Das Spülwasser aus der Filterrückspülung wird einem Absetzbecken zugeführt und mechanisch behandelt. Eine Mindestaufenthaltszeit des Spülwassers im Absetzbecken ist sicherzustellen. Grenzwerte für pH-Wert und abfiltrierbare Stoffe sind einzuhalten. Der im Absetzbecken sedimentierte Schlamm ist ggf. zu konditionieren und auf Schadstoffgehalte (z.B. Arsen) zu untersuchen. Je nach Ergebnis der Untersuchungen der Originalsubstanz und des Eluates sind die Rückstände ordnungsgemäß zu entsorgen.

Pumpversuche vor und nach der Brunnenregeneration zur Feststellung des Erfolges sind durchzuführen und zu dokumentieren.

Der Ablauf der gesamten Maßnahme zur Brunnenregeneration ist nachvollziehbar zu dokumentieren.