Hochwasser; Festsetzung von Überschwemmungsgebieten

Der wirksamste Weg Hochwasserschäden zu vermeiden ist, im Rahmen der Vorsorge Schadenspotentiale in überschwemmungsgefährdeten Bereichen gar nicht entstehen zu lassen. Das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet die Länder , innerhalb von Risikogebieten oder zugeordneten Flächen mindestens die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist und die zur Hochwasserentlastung und –rückhaltung beanspruchten Gebiete als Überschwemmungsgebiete festzusetzen.

In Bayern besteht an allen größeren Gewässern, den Gewässern erster und zweiter Ordnung mit einer Gesamtlänge von 9.000 km, sowie vor allem in den Siedlungsbereichen an den kleineren Gewässern, den Gewässern dritter Ordnung, die Notwendigkeit, Überschwemmungsgebiete zu ermitteln. Diese Bereiche werden durch Rechtverordnung der Kreisverwaltungsbehörde festgesetzt.

Fachlich bildet die Auswertung von Luftbildern mit anschließender Wasserspiegelberechnung die Grundlage für die Ermittlung der Überschwemmungsflächen an den Gewässern. Diese Daten stellen nach der Aufbereitung die Überschwemmungslinie für ein Hochwasserereignis, das statistisch gesehen alle 100 Jahre auftritt, dar.

In Form von Lageplänen geben die Wasserwirtschaftsämter diese Ergebnisse an das Landratsamt zur Festsetzung.

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten verschiedene Verbote. Beispielsweise dürfen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten keine neuen Baugebiete in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch ausgewiesen werden. Ausnahmen sind nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen möglich.

Überschwemmungsgebiete

Das Überschwemmungsgebiet der Alz ist ermittelt. Derzeit erfolgt eine Überarbeitung der Karten.

Das Überschwemmungsgebiet des Halsbach im Landkreis Altötting auf dem Gebiet der Gemeinde Burgkirchen a. d. Alz (Gewässer dritter Ordnung, ausgebauter Wildbach) ist ermittelt und durch Rechtsverordnung vom 20.02.2019 festgesetzt. Die Rechtsverordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Altötting Nr. 7 vom 01.03.2019 bekannt gemacht.

Die Übersichtskarte  M 1 : 10.000 sowie die Detailkarten M 1 : 2.500 können nachfolgend aufgerufen werden. Die erste Datei ist eine Übersichtskarte, anhand derer die entsprechende Datei ausgewählt werden kann. 

Das Überschwemmungsgebiet Isen ist ermittelt und vorläufig gesichert.

Im Amtsblatt des Landkreises Altötting Nr. 13 vom 11.05.2012 finden Sie Hinweise zu den Rechtsfolgen der vorläufigen Sicherung.

Das Überschwemmungsgebiet Isen ist durch Rechtsverordnung vom 06.06.2013 festgesetzt. Die Rechtsverordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Altötting Nr. 15 vom 14.06.2013 bekannt gemacht.

Über folgenden Link des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete: IÜG) kann das festgesetze Überschwemmungsgebiet Isen abegerufen werden.

Das Überschwemmungsgebiet des Mörnbachs im Landkreis Altötting ist ermittelt (Stand: 22.05.2017).

Damit das Naturereignis „Hochwasser“ nicht zur Katastrophe wird, ist Vorsorge der beste Schutz. Um Ihre individuelle Betroffenheit besser einschätzen zu können, sind nachfolgend die Lagepläne des Überschwemmungsgebietes eingestellt.

Das Überschwemmungsgebiet des Mörnbachs im Landkreis Altötting (Stand: 22.05.2017) ist seit 27.10.2017 vorläufig gesichert.

Im Amtsblatt des Landkreises Altötting Nr. 35 vom 27.10.2017 finden Sie Hinweise zu den Rechtsfolgen der vorläufigen Sicherung.

Die Detailkarten im Maßstab 1: 2.500 können nachfolgend aufgerufen werden:


Das Überschwemmungsgebiet des Mörnbachs im Landkreis Altötting auf dem Gebiet der Stadt Neuötting ist ermittelt und durch Rechtsverordnung vom 18.01.2024 festgesetzt. Die Rechtsverordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Altötting Nr. 4 vom 25.01.2024 bekannt gemacht.

 

Die Übersichtskarte M 1 : 25.000 und die Detailkarten M 1 : 2.500 können nachfolgend aufgerufen werden.

Das Überschwemmungsgebiet am Reischachbach im Landkreis Altötting ist durch Rechtsverordnung vom 13.10.2016 festgesetzt. Die Rechtsverordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Altötting Nr. 36 vom 20.10.2016 bekannt gemacht.

Das Überschwemmungsgebiet des Weitbachs und Westerndorfer Grabens vom Oberlauf bis zur Einmündung in den Inn (abschnittsweise ausgebaute Wildbäche) in der Gemeinde Perach ist ermittelt und vorläufig gesichert. Im Amtsblatt des Landkreises Altötting Nr. 4 vom 26.01.2017 finden Sie Hinweise zu den Rechtsfolgen der vorläufigen Sicherung.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Altötting Nr. 4 vom 21.01.2022 wurde die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes am Weitbach/Westendorfer Graben bis zum 26.01.2024 verlängert.

Das Überschwemmungsgebiet des Inn im Landkreis Altötting von der Landkreisgrenze Mühldorf/Altötting Inn-Fl.km 101,01 bis Inn-Fl.km 67,5  bei der Einmündung der Salzach im Landkreis Altötting ist ermittelt und vorläufig gesichert. Im Amtsblatt Nr. 5 vom 15.02.2019 finden Sie Hinweise zu den Rechtsfolgen der vorläufigen Sicherung.

Die Übersichtskarte  M 1 : 40.000 sowie die Detailkarten M 1 : 2.5000 können nachfolgend aufgerufen werden. Die erste Datei ist eine Übersichtskarte, anhand derer die entsprechende Datei ausgewählt werden kann.   

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Altötting Nr. 6 vom 08.02.2024 wurde die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes am Inn bis zum 15.02.2026 verlängert.

Das Überschwemmungsgebiet des Geratskirchener Bachs im Landkreis Altötting auf dem Gebiet der Gemeinde Pleiskirchen ist ermittelt und durch Rechtsverordnung vom 16.08.2022 festgesetzt. Die Rechtsverordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Altötting Nr. 34 vom 19.08.2022 bekannt gemacht.

 

Die Detailkarten M 1 : 2.500 können nachfolgend aufgerufen werden.

 

Detailkarten M 1 : 2.500:

 

Detailkarte - K 1 – Geratskirchener Bach

Detailkarte – K 2 – Geratskirchener Bach

Das Überschwemmungsgebiet am Hirschbach im Landkreis Mühldorf und Landkreis Altötting auf dem Gebiet der Gemeinden Polling und Teising ist durch Rechtsverordnung vom 27.10.2023 festgesetzt. Die Rechtsverordnung ist im Amtsblatt des Landkreises Altötting Nr. 40 vom 10.11.2023 bekannt gemacht.

 

Die Übersichtskarte M 1 : 25.000 sowie die Detailkarten K 1 : 2.500 können nachfolgend aufgerufen werden.“

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