Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Landratsamt Altötting ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter https://www.lra-aoe.de/.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt nicht für Inhalte Dritter, die in Schnittstellen übernommen werden bzw. für eingebettete Inhalte Dritter.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Websites sind nur teilweise mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) vereinbar. Mängel werden sukzessive behoben, hier wird vorübergehend die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend gemacht.

 

Nicht barrierefreie Inhalte:

PDF-Formate, Broschüren und andere Dateien zum Download

Einzelne PDF-Formulare, Broschüren und andere downloadbare Dateien sind gegebenenfalls nicht barrierefrei. Dokumente, die von Dritten (zum Beispiel von anderen Organisationen) bereitgestellt werden, liegen zum Teil nicht barrierefrei vor.

Karten sind meist bildliche Darstellungen und können aufgrund ihres Charakters den Anforderungen der Barrierefreiheit nicht entsprechen.

 

Anderssprachige Wörter und Abschnitte

Fremdwörter sind noch nicht ausgezeichnet.

 

Bereitstellung der ausgeschriebenen Form oder der Erklärung einer Abkürzung

Wir sind bemüht Informationen, die für das Verständnis von Abkürzungen notwendig sind, zur Verfügung zu stellen. In der Regel geschieht dies in den Dokumenten selbst.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.02.2022 erstellt und die Website zuletzt am 27.02.2022 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mithilfe unseres allgemeinen Kontaktformulars mitteilen.

Sie möchten Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie ebenfalls das Kontaktformular.

Alternativ können Sie bei allen Serviceleistungen, Online-Formularen, PDF-Dokumenten auf die zuständige Stelle zugehen. Sowohl die Telefonnummer als auch E-Mail-Adresse sind an der jeweiligen Stelle vermerkt. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeiten, wenn Sie Hilfe benötigen.

Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Landratsamt Altötting
Bahnhofstr. 38
84503 Altötting
E-Mail: kanzlei@lra-aoe.de
Tel.: +49 8671 502 0

 

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontakt der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Str. 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.