Welche Krankheiten oder Behinderungen machen rechtliche Betreuung notwendig?

Rechtliche Betreuung wird nur da notwendig, wo eine Krankheit oder Behinderung sehr weit fortgeschritten oder sehr umfangreich ist. Betrachtet man, was alles uns Menschen schicksalhaft treffen kann, wird man dankbar für eigene Gesundheit.

Alterserkrankungen

In der Gruppe der Alterserkrankten finden wir Menschen überwiegend mit fortgeschrittener Demenz, aber auch nach schweren Schlaganfällen oder dem Zusammentreffen von mehreren erheblichen körperlichen und seelischen Erkrankungen. Und manch hochbetagte Menschen sind aufgrund schwindender Kräfte mit Umfang und Komplexität der Beantragung sozialer Hilfen überfordert.

Der Anteil der Menschen mit Alterserkrankungen bei den rechtlich Betreuten nimmt in unserem Landkreis ab. Grund ist, dass immer mehr von ihnen ihren Angehörigen vorsorgliche Vollmachten erteilten und erteilen.

Diagramm über Alterserkrankungen 2004 bis 2020
Alterserkrankungen

Geistige Behinderung

Menschen mit einer geistigen Behinderung brauchen häufig dauerhaft Unterstützung durch rechtliche Betreuung. Die meisten können keine Vollmachten erteilen. Ihre Zahl bei den rechtlich Betreuten nahm in den vergangenen 15 Jahren in sehr überschaubarem Umfang zu.

Wir finden bei unseren Bürger/innen mit geistiger Behinderung auch Hochbetagte, die in den letzten Jahren des Nationalsozialismus geboren wurden.

Diagramm über dauerhafte Betreute, geistig Behinderte von 2004 - 2020
Geistige Behinderung

Körperliche Erkrankung/ Behinderung

Herzstillstand, Aneurysmen, Gehirnblutung, bisher nicht heilbare degenerative Erkrankung des motorischen Nervensystems (z. B. ALS), weit fortgeschrittene Multiple Sklerose, Parkinson-Erkrankungen, Krebserkrankungen u. v. m. – all das sind Gründe, die eine rechtliche Betreuung erforderlich machen können. In der Gruppe finden wir Menschen aller Altersgruppen bis auf die hochbetagten. Dass ihre Zahl so stark angestiegen ist, macht nachdenklich.

Diagramm über Körperliche Erkrankung/ Behinderung von 2004-2020
Körperliche Erkrankung/Behinderung

Psychische Erkrankung/ Behinderung

Rechtlich Betreute dieser Gruppe haben ausgeprägte psychotische oder manische Erkrankungen oder sehr schwere Depressionen. Bestehen diese unbehandelt über Jahrzehnte, können sie zu einer dauerhaft veränderten Persönlichkeit führen.

Auch hier finden wir alle Altersgruppen mit Ausnahme der Hoch- und Höchstbetagten. Die stark angestiegene Zahl wirft Fragen auf.

Diagramm über Psychische Erkrankung/ Behinderung 2004-2020
Psychische Erkrankung/ Behinderung

Suchterkrankung

Führt eine Suchterkrankung zu schweren hirnorganischen, psychischen und körperlichen Schäden, ist Hilfe im Rahmen rechtlicher Betreuung erforderlich. Davon sind vorrangig die jüngeren und mittleren Altersgruppen betroffen. Die Zahl der Betroffenen bleibt seit 8 Jahren in etwa stabil.

Suchterkrankungen bei denen rechtliche Betreuung notwendig ist 2004-20
Suchterkrankung

Sucht- und Psychische Erkrankung

Selten werden Menschen mit einer Kombination aus psychischer und Suchterkrankung belastet. Sie  entsteht z. B. aus dem Konsum von Designer-Drogen, die hirnorganisch so sehr schädigen, dass eine Persönlichkeitsveränderung eintritt, oder Konsum von Halluzinogenen, die Psychosen auslösen können.

Es kann aber auch sein, dass Menschen versuchen, ihr seelisches Leid, z. B. Angstzustände, Depressionen oder Verfolgungsideen mit Suchtmitteln zu „heilen“. 

Sucht- und Psychische Erkrankung, Entwicklung von 2004 bis 2020
Sucht- und Psychische Erkrankung

Unfallfolgen

Durch Unfälle erleiden Menschen manchmal sehr schwere Schädel-Hirn-Traumata, hohe Querschnittslähmungen und andere gravierende Verletzungen. Meist werden sie in speziellen Unfallkliniken intensivmedizinisch, dann medizinisch versorgt.  Verbesserungen des Gesundheitszustandes werden von den Betroffenen und ihren Angehörigen mit Hilfe von Medizinern/innen, Krankenpflege- und therapeutischen Fachkräften hart erkämpft.

Zahl der medizinisch Betreuten durch Unfallfolgen 2004 bis 2020
Unfallfolgen