Ausbildungsförderung

Für schulische Aus- und Fortbildungen kann im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) eine monatliche finanzielle Unterstützung gezahlt werden, wenn die Ausbildung förderungsfähig ist, die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden und der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und des Ehegatten gedeckt ist.

Übersicht zum BAföG

Berufliche Aufstiegsfortbildungen (z.B. zum Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher und andere vergleichbare Lehrgänge) können im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) finanziell gefördert werden.

Mit dem Bildungskreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern zur Ausbildungsfinanzierung in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit neben oder zusätzlich zum BAföG zur Verfügung gestellt.

Informationen erhalten Sie ausschließlich von der KfW.

Auszubildende, die sich in einer betrieblichen Ausbildung (Lehre in einem Ausbildungsbetrieb) bzw. überbetrieblichen Ausbildung befinden oder an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teilnehmen, können im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) finanzielle Unterstützung erhalten.

Auskünfte und Formblätter erhalten sie ausschließlich bei der Bundesagentur für Arbeit.

Nähere Inforamtionen und Auskünfte sowie einen Flyer erhalten sie ausschließlich bei der Bundesagentur für Arbeit.

Bitte beachten Sie das Hinweisblatt für Fachschulen!

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