Vom Verzehr von Alzfischen ist weiterhin abzuraten

09. Januar 2023: Gutachterliche Bewertung der Ergebnisse des Fischmonitorings 2021 zur Abwassereinleitung des Chemieparks Gendorf aus behördlicher Sicht nicht nachvollziehbar
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In der jüngsten Sitzung des Umweltausschusses des Kreistags am 21.11.2022 hat der damalige Leiter des Genehmigungsmanagements im Chemiepark Gendorf den Bericht des Büros für Naturschutz-, Gewässer- und Fischereifragen (BNGF GmbH) zum Fischmonitoring 2021 oberhalb und unterhalb der Abwassereinleitung des Chemieparks Gendorf vorgestellt. Darin bewertet der von der Fa. InfraServ beauftragte Sachverständige den Verzehr von Fischen aus der Alz sowie aus dem Inn trotz der vorgefundenen Gehalte an per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) als unbedenklich.

 

Wie das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) dem Landratsamt nun mitgeteilt hat, ist dieser Bewertung ausdrücklich zu widersprechen. Im BNGF-Bericht wird eine veraltete Bewertungsgrundlage des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) aus dem Jahr 2006 zur Beurteilung der Verzehrsfähigkeit der Fische herangezogen. Mittlerweile hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA im Jahr 2020 allerdings eine duldbare wöchentliche Aufnahme von 4,4 ng/kg Körpergewicht (KG) für die vier PFAS Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluornonansäure (PFNA), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) abgeleitet. Das BfR hat diese Empfehlung im Jahr 2021 übernommen. Die gutachterliche Bewertung bezüglich der Verzehrbarkeit der Fische entbehrt deshalb nach Meinung des LGL jeglicher fundierten toxikologischen Grundlage.

 

Daneben behandelt der BNGF-Bericht auch die Analysenwerte für Organische Zinnverbindungen. Deren Bewertung durch das LGL ergibt, dass zwar Gesundheitsschäden bei regelmäßigem langfristigen Konsum unwahrscheinlich sind, die Aufnahme dieser Substanzen unterhalb des Abwassereinlaufs in Alz und Inn aufgrund einzelner hoch belasteter Fische aber reduziert werden sollte.

 

Das Landratsamt hat sich am 27.05.2019 mit einer Pressemitteilung zu Rückstandsbelastungen von Alzfischen mit PFAS an die Bevölkerung gewandt und darin vorsorglich vom häufigen Verzehr dieser Fische abgeraten. Mittlerweile ist bei der EFSA die Prüfung hinsichtlich der Ableitungen von tolerierbaren Aufnahmemengen für zwei weitere perfluorierte Verbindungen neben PFOA und PFOS abgeschlossen und liegt auch eine verbesserte Studienlage zu weiteren PFAS vor. Das LGL kann daher die gesundheitlichen Wirkungen eines Fischverzehrs unter Berücksichtigung der nachgewiesenen PFAS-Gehalte nun abschließend beurteilen.  

 

Als Konsequenz daraus rät das Landratsamt allen Inhabern von Fischereirechten sowie allgemein der Bevölkerung von jeglichem Verzehr von Fischen aus der Alz sowie aus dem Inn unterhalb der Alzmündung ab.