Infoveranstaltung zum Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht

18. Oktober 2023: Vor Kurzem folgten 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Einladung von Bezirksrätin Gisela Kriegl und dem Landratsamt Altötting (Sachgebiet Senioren, Integration und Ehrenamt) zum Vortrag „Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht“.
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Als versierte Referentin konnte Patrizia Böhner vom ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) gewonnen werden. In Ihrem Vortrag erklärte sie ausführlich die Aufgaben des ZBFS sowie die Begrifflichkeiten Behinderung und Schwerbehinderung. Von Schwerbehinderung spricht man ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50%. Frau Böhner informierte über wichtige Schritte bei der Antragstellung auf einen Schwerbehindertenausweis und warum der Weg von der Antragstellung bis zum Erhalt des Schwerbehindertenausweises manchmal sehr lang sein kann. Die Zuhörerinnen und Zuhörer erfuhren welche Nachteilsausgleiche möglich sind (z.B. Steuervorteile, freier Eintritt von Begleitpersonen bei Veranstaltungen, Parkausweis, Vorteile für Arbeitnehmer) und welche Bedeutung die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis haben.

Wie den zahlreichen Fragen aus dem Zuhörerkreis zu entnehmen war, dauert das Verfahren in der Wahrnehmung der Antragsteller häufig sehr lange. Die Referentin erklärte detailliert, wie die Bearbeitungsdauer von ca. 2,5 bis 7 Monaten zustande kommt: ein Grund dafür ist die stark gestiegene Anzahl von Antragstellungen, ohne dass aber auch die Anzahl der Mitarbeiterenden mitgewachsen wäre. Ein weiterer Hauptfaktor ist die Qualität der Antragsunterlagen. Die Sachbearbeiter ermitteln sorgfältig die aktuellen Einschränkungen anhand von Arztbefunden. Müssen die Befunde erst bei diversen Ärzten angefordert werden, kann es zu längeren Verzögerungen kommen. Erst wenn die Datenlage komplett ist, geht der Antrag auf Schwerbehinderung an den ärztlichen Dienst des ZBFS, der dann die Entscheidung zur Einstufung trifft.

Der Rat der Referentin Frau Böhner ist also ganz klar: Unbedingt dem Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung möglichst die Gutachten sämtlicher behandelnden Ärzte umfassend und aktuell beilegen! Ein guter Ansprechpartner kann hierfür der Hausarzt sein, sofern dort alle Befunde zusammenlaufen. 


Informationen und Hilfestellung zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises gibt Brigitte Drick-Hauswirth, Mitarbeiterin des Landratsamtes nach Terminvereinbarung: Tel.: 08671/502-239