Energiepreiszuschuss für Sport- und Schützenvereine
Verwendungsnachweis:
Die Vereine, die im Jahr 2023 die Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses beantragt haben, müssen ihre tatsächlichen Energiekosten der Jahre 2021 und 2023 in Form eines Verwendungsnachweises nachweisen. Zusätzliche müssen Unterlagen vorgelegt werden, die die Energiekosten belegen (z. B. Jahresrechnungen). Der Verwendungsnachweis muss bis zum
30.04.2024
bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt Altötting) vorgelegt werden.
Sind die nachgewiesenen tatsächlichen Energiemehrkosten höher als der ausbezahlte Zuschuss, verbleibt der ausbezahlte Zuschuss in voller Höhe beim antragstellenden Verein.
Ist der ausbezahlte Zuschuss höher als die nachgewiesenen tatsächlichen Energiemehrkosten, wird die Vereinspauschale 2024 um den zu viel bezahlten Zuschuss gekürzt. Dabei werden auch weitere Unterstützungsleistungen zur Deckung von Energiemehrkosten angerechnet, die der Verein von Dritten (z. B. Kommunen) erhalten hat.
Werden bis 30.04.2024 keine Energiemehrkosten nachgewiesen, wird die Vereinspauschale 2024 um den gesamten ausbezahlten Zuschuss gekürzt.
Das Formular zum Verwendungsnachweis finden Sie unten.
Weitere Informationen und Ausfüllhinweise zum Verwendungsnachweis erhalten Sie unten
- Vollzugshinweise zur Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses für gemeinnützige Sport.pdf
- Pressemitteilung des bayerischen Staatsminisiterium des Inneren zur allgemeinen Energiepreiszuschuss.pdf
- Verwendungsnachweis Energiepreiszuschuss Vereine
- Informationen und Ausfüllhinweise zum Verwendungsnachweis des allgemeinen Energiepreiszuschusses
- Kommunalaufsicht - Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale (Online-Antrag)
Bahnhofstraße 34
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