Kindertagespflege; Beantragung einer Pflegeerlaubnis

Tagesmütter oder Tagesväter können alle Personen über 18 Jahre werden die:

  • Ein erweitertes Führungszeugnis ohne relevante Eintragungen vorlegen können.
  • Psychisch und physisch belastbar sind (Ausschluss von psychischen bzw. psychiatrischen Erkrankungen, z. B. Sucht, Depressionen und/oder ansteckende Erkrankungen bzw. gravierende chronische Erkrankungen).
  • Erfahrung und Freude am Umgang mit Kindern haben (berufliche Werdegang, eigene Kinder)
  • Gute Deutschkenntnisse haben (Sprachzertifikat Deutsch B2 bei nicht deutschsprachigen Bewerberinnen oder Bewerbern erforderlich)
  • Die als Schulabschluss mindestens den qualifizierenden Hauptschulabschluss vorweisen können.
  • Die zur Zusammenarbeit mit den Eltern der zukünftigen Tageskinder und der Fachstelle Kindertagespflege bereit sind.
  • Deren Familie mit der Tagespflege einverstanden ist, d.h. Kindertagespflege geht alle Familienangehörigen an.
  • Die über geeignete Räumlichkeiten verfügen (ordentlich, sauber, rauchfrei, ausreichend groß)
  • Keine Hilfen zur Erziehung eines Jugendamtes für eigene Kinder erhalten haben (ambulant, stationär oder teilstationär)
  • Bereit sind an der Qualifizierung zur Tagespflegeperson teilzunehmen (160 Unterrichtseinheiten, in Theorie und Praxis)
  • Bereit sind, sich jährlich fortzubilden (15 Fortbildungseinheiten)

Um als qualifizierte Tagespflegeperson arbeiten zu können, müssen Sie die Qualifizierungsschulung zur Tagespflegeperson absolvieren. Die Schulung umfasst 160 Fortbildungseinheiten.

Die Inhalte der Qualifizierungsschulung:

  • Beruf TagesmutterRechtliche und finanzielle Grundlagen der Kindertagespflege
  • Sicherheit drinnen und draußen
  • HaftungsfragenAufsichtspflicht
  • Formen der KindertagespflegeHygienebelehrung nach §43 Abs1 lfSG
  • Erste Hilfe am Kind
  • Mein Konzept in der Kindertagespflege
  • Aufgaben und Alltag der Tagesmutter
  • Kommunikation in der Kindertagespflege
  • Ein Kind in zwei Familien
  • Gestaltung der Eingewöhnung
  • Bindung
  • Bildung- und Erziehungsauftrag in der Kindertagespflege
  • Eine gute Entwicklung- was gehört dazu?
  • Beobachten und dokumentieren
  • Ernährung
  • Musik- und Spielpädagogik
  • Kinder sind verschieden- ihr Recht auf Anerkennung gleich
  • Wie erziehe ich- wie wurde ich erzogen
  • Die Würde des Kindes ist unantastbar
  • Schwierige Erziehungssituationen in der Kindertagespflege
  • Abschied von Tageskindern
  • Erstkontakt mit den Eltern
  • Erziehungspartnerschaft
  • Konfliktgespräche
  • Kooperation von Nähe Elterngespräche und Schweigepflicht
  • 60 Unterrichtseinheiten: Praktikum in Kindergarten, Kinderkrippe oder Kindertagespflege

Nach der Qualifizierung und der Aufnahme der Tätigkeit als Tagesmutter sind Sie verpflichtet, jährlich 15 Fortbildungseinheiten zu absolvieren. Dazu findet monatlich am Donnerstagabend der „Runde Tisch für Tagesmütter“ statt.

Als Fachkraft mit pädagogischer Ausbildung sind nur ausgewählte Kursteile und die Konzepterstellung für Sie verpflichtend!

Wann die nächsten Kurse stattfinden erfragen Sie bitte bei Frau Werkstetter

Ansprechpartner

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Anschrift:
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