Beistandschaft; Beantragung

Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche.

Wenn ein Elternteil Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen des Kindes gegen den anderen Elternteil benötigt, kann derjenige, der die alleinige elterliche Sorge hat oder bei dem das Kind lebt, die Beistandschaft durch das Jugendamt beantragen. Mit der Antragstellung tritt die Beistandschaft ohne Weiteres ein. Es bedarf keiner weiteren gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung. Das Jugendamt wird gesetzlicher Vertreter des Kindes in den beantragten Aufgabenkreisen. Dies kann ''Feststellung der Vaterschaft'' und/ oder ''Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen'' sowie "Verfügung über diese Ansprüche" sein.

Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Sowohl das Jugendamt als auch der antragsbefugte Elternteil sind zur Vertretung des Kindes berechtigt. Lediglich, wenn das Jugendamt das Kind im gerichtlichen Verfahren vertritt, ist eine Vertretung durch den Elternteil ausgeschlossen.

Der Beistand unterliegt damit nicht den Weisungen des betreffenden Elternteils. Er sollte aber größtmögliches Einvernehmen mit diesem Elternteil anstreben. Schließlich kann die Beistandschaft jederzeit durch schriftliche Erklärung desjenigen Elternteils beendet werden, der die Beistandschaft beantragt hatte. Im Übrigen endet die Beistandschaft mit Volljährigkeit des Kindes oder mit dem Wegzug des Kindes ins Ausland, ferner mit Erledigung der Aufgaben des Beistands.

In Bayern können aufgrund landesrechtlicher Regelung anstelle der Jugendämter auch freie Träger der Jugendhilfe (z.B. Vereine für Jugendfürsorge) Beistandschaften führen.

Die Führung der Beistandschaft ist für das Kind bzw. den antragsbefugten Elternteil kostenfrei.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Sandra Ameres
+49 8671 502174 +49 8671 502 71 174 1.26
Sandra Ameres
Zimmer: 1.26
Telefon: +49 8671 502174
Fax: +49 8671 502 71 174
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Beistandschaft; Beantragung
Monika Dorfner
+49 8671 502128 +49 8671 502 71 128 1.28
Monika Dorfner
Zimmer: 1.28
Telefon: +49 8671 502128
Fax: +49 8671 502 71 128
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Beistandschaft; Beantragung
Thomas Holtschneider-Broz
+49 8671 502127 +49 8671 502 71 127 1.27
Thomas Holtschneider-Broz
Zimmer: 1.27
Telefon: +49 8671 502127
Fax: +49 8671 502 71 127
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiter: Beistandschaft; Beantragung
Tamara Reichl
+49 8671 502126 +49 8671 502 71 126 1.26
Tamara Reichl
Zimmer: 1.26
Telefon: +49 8671 502126
Fax: +49 8671 502 71 126
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Beistandschaft; Beantragung
Gabriele Riglbauer
+49 8671 502175 +49 8671 502 71 175 1.27
Gabriele Riglbauer
Zimmer: 1.27
Telefon: +49 8671 502175
Fax: +49 8671 502 71 175
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Beistandschaft; Beantragung
Kirstin Eberl
+49 8671 502129 +49 8671 502 71 129 1.29
Kirstin Eberl
Zimmer: 1.29
Telefon: +49 8671 502129
Fax: +49 8671 502 71 129
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person

Landratsamt Altötting

AdresseLandratsamt Altötting
Bahnhofstraße 38
84503   Altötting
Kontakt
Telefon: 08671 502 0
Fax: 08671 502 250
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr