Impfbuchüberprüfung

Das Gesundheitsamt führt im Auftrag des Bayerischen Gesundheitsministeriums jährlich eine Impfbuchdurchsicht bei allen Schülern der 6. Klassen durch. Ziel der Aktion ist es, das Bewusstsein um die Bedeutung von Impfungen zu erneuern und auf Impflücken hinzuweisen, um so den Schutz vor gefährlichen Infektionskrankheiten in unserer Region weiter zu verbessern. Durch hohe Durchimpfungsraten ist eine örtliche und zum Teil weltweite Ausrottung einzelner Krankheitserreger erreichbar.

Impfpass

Die Impfbücher oder Kopien der Impfbücher werden in der Schule eingesammelt und direkt vor Ort durch das Gesundheitsamt eingesehen. Die Eltern erhalten zuvor über die Schule ein ausführliches Informationsschreiben. Direkt nach der Überprüfung der Impfungen werden die Impfpässe mit eingelegten Hinweisblättern zum Impfstatus über die Schule an die Schulkinder zurückgegeben.

Die Impfempfehlung erfolgt im Einklang mit den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO).

Das Vorgehen der Impfbuchdurchsicht und der statistischen Erfassung ist mit dem Datenschutzbeauftragten in Bayern abgestimmt.

Es werden im Rahmen der Impfbuchdurchsicht in den 6. Klassen keine personenbezogenen Daten aufgenommen oder gespeichert. Zur Erfassung der Impfquoten auf Landkreis-Ebene werden die Ergebnisse der Impfbuchkontrollen anonymisiert in einer Tabelle erfasst, die zu statistischen Zwecken an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) übermittelt wird.

Die Ergebnisse der Impfquoten in den 6. Klassen sind einsehbar unter www.bestellen.bayern.de (Stichwort Gesundheitsreport).

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

Gesundheitsamt Altötting
Vinzenz-von-Paul-Straße 8
84503 Altötting
Telefon +49 8671 502-900
Telefax +49 8671 502-930
E-Mail gesundheitsamt.aoe@lra-aoe.de

Seit dem 01.01.2013 sind Eltern zur Vorlage vorhandener Impfbücher bei schulischen Impfberatungen des Öffentlichen Gesundheitsdiensts gemäß Art. 12 Abs. 3 Satz 5 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) verpflichtet. Rechtliche Konsequenzen ergeben sich bei Nicht-Abgabe des Impfbuchs jedoch nicht für die Eltern.

Das Gesundheitsamt wird bei der Impfbuchüberprüfung lediglich beratend tätig. Die Eltern können sich mit dem Hinweisblatt des Gesundheitsamtes an den Haus- oder Kinderarzt wenden, um den Impfstatus zu vervollständigen.

Impfungen an den Schulen durch das Gesundheitsamt werden aktuell nicht angeboten.

Eine aktuelle Übersicht über die altersentsprechenden Impfungen finden sie unter:

Infografiken - www.impfen-info.de

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Landratsamt Altötting - Gesundheitsamt (im DiFAZ)

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