Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens

Wenn Sie ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben.
  • Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
  • Die Zulassungsbehörde kann unter Umständen die Vorführung des Fahrzeugs verlangen.
  • Das Fahrzeug muss bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des Ausfuhrkennzeichens über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) und - soweit erforderlich - der Sicherheitsprüfung (SP) verfügen.

Sie wollen ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen? Dafür benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.

Wichtig:
Das Fahrzeug muß nach Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens zur Überprüfung vorgeführt werden.

  • Ohne gültige Hauptuntersuchung kann keine Zulassung erfolgen!
  • Ohne Vorlage aller benötigten Unterlagen kann ebenfalls keine Zulassung erfolgen!
  • Es werden nur Versicherungsbestätigungen ohne Korrektur akzeptiert, denn Korrekturen auf der Versicherungsbestätigungskarte führen zu deren Ungültigkeit!
  • Fahrzeugbrief / ZBII (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Fahrzeugschein / ZBI (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhrkennzeichen (gelb und in 3-facher Ausfertigung)
  • Kennzeichenschild(er) - wenn Fahrzeug noch zugelassen.
  • Personalausweis oder Reisepass oder eine amtlich beglaubigte Kopie.
  • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • SEPA-Mandat mit gültigen Kontendaten
  • Liegen keine Bankdaten vor, muss vorher beim Zollamt in Eisenfelden die KFZ-Steuer einbezahlt werden!

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