Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung

Bei Halterwechsel durch Verkauf, Erbschaft, Schenkung etc., Wohnort- oder Betriebssitzwechsel oder nach Außerbetriebsetzung ist das Kraftfahrzeug ggf. auf seinen neuen Halter umzuschreiben bzw. auf den bisherigen Halter wieder zuzulassen oder die Halterdaten sind zu berichtigen.

Wenn sich bei einem Kraftfahrzeug die Halterdaten etwa durch Wechsel des Wohnorts oder Betriebssitzes, Verkauf, Schenkung etc. ändern, besteht für Sie die Verpflichtung, die Halter- und Fahrzeugdaten bei der Zulassungsbehörde aktualisieren zu lassen. Bei einem Umzug oder Halterwechsel innerhalb von Deutschland können Sie (bei einem zugelassenen Fahrzeug) das bisherige Kennzeichen behalten. Sie können aber auch freiwillig ein Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks beantragen.

Ein Kennzeichen, das Sie bei einem Umzug oder Halterwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk übernommen haben, können Sie sich nach einer Außerbetriebsetzung nicht erneut zuteilen lassen.

Bitte kontaktieren Sie für die exakt benötigten Unterlagen die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Bei der Zuteilung eines Kennzeichens im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird Ihnen i.d.R. eine Buchstaben- und Zahlenkombination zugeteilt, auf die Sie keinen Einfluss haben. Wünschen Sie jedoch eine bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombination (z. B. Ihre Initialen oder Geburtsjahr) können Sie ein solches Wunschkennzeichen gegen Gebühr beantragen.

Bitte beachten Sie:

  • Ohne gültige Hauptuntersuchung kann keine Zulassung erfolgen!
  • Ohne Vorlage aller benötigten Unterlagen kann ebenfalls keine Zulassung erfolgen!
  • Es werden nur eVB's (elektronische Versicherungsbestätigungen) zum Abruf über einen 7-stelligen Code akzepiert!
  • In Bayern können Fahrzeuge nur noch dann zugelassen werden, wenn die
  • Kontendaten für die Einziehung der Kfz-Steuer bekannt gegeben werden und keine Steuerschuld (Rückstände) bestehen.

Grundsätzlich keine.
Die Hauptuntersuchungsfrist ist zu beachten.

  • Fahrzeugbrief / ZBII (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Fahrzeugschein / ZBI (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Deutschen gültigen Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
    (Für den Reisepass benötigen Sie eine Meldebescheinigung der Gemeinde)
  • Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters, soweit dieser die Zulassung des Fahrzeuges nicht selbst vornimmt
  • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Wenn neue Kennzeichenschilder gewünscht werden, dann bitte die alten Schilder mitbringen
  • Kontodaten von dem die Kfz-Steuer abgebucht werden soll (SEPA-Lastschriftmandat)
  • Nachweis über die Gültigkeit der HU (TÜV,DEKRA)

Zusätzlich benötigen Firmen:

  • Einen Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
  • bei Omnibussen und Fahrzeugen über 7,5 t einen Nachweis über die SP (Sicherheitsprüfung)

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Angelika Brandstätter
+49 8671 502528 +49 8671 502 528
Angelika Brandstätter
Telefon: +49 8671 502528
Fax: +49 8671 502 528
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Marina Detzel
+49 8671 502535 +49 8671 502 71 520 E.19
Marina Detzel
Zimmer: E.19
Telefon: +49 8671 502535
Fax: +49 8671 502 71 520
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Marion Ehrenschwendtner
+49 8671 502 538 +49 8671 502 71 538 E.19
Marion Ehrenschwendtner
Zimmer: E.19
Telefon: +49 8671 502 538
Fax: +49 8671 502 71 538
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Veronika Elsenbach
+49 8671 502539 +49 8671 502 71 539 E.19
Veronika Elsenbach
Zimmer: E.19
Telefon: +49 8671 502539
Fax: +49 8671 502 71 539
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Lisa Mayer
+49 8671 502551 +49 8671 502 540 E.19
Lisa Mayer
Zimmer: E.19
Telefon: +49 8671 502551
Fax: +49 8671 502 540
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Tina Raab
+49 8671 502519 +49 8671 502 71 519 E.19
Tina Raab
Zimmer: E.19
Telefon: +49 8671 502519
Fax: +49 8671 502 71 519
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Sabine Schlagmann
+49 8671 502545 +49 8671 502 71 545 E.19
Sabine Schlagmann
Zimmer: E.19
Telefon: +49 8671 502545
Fax: +49 8671 502 71 545
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Suzana Kreilinger-Bojkoska
+49 8671 502518 +49 8671 502 71 518 E.18
Suzana Kreilinger-Bojkoska
Zimmer: E.18
Telefon: +49 8671 502518
Fax: +49 8671 502 71 518
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person

Landratsamt Altötting

AdresseLandratsamt Altötting
Bahnhofstraße 38
84503   Altötting
Kontakt
Telefon: 08671 502 0
Fax: 08671 502 250
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr