Führerschein; Verlängerung für Fahrerlaubnisse der Gruppe 2 (LKW bzw. Bus)
Die Umstellung einer deutschen Fahrerlaubnis nach altem Recht (vor 01.01.1999 bzw. 19.01.2013) in die aktuelle EU-Fahrerlaubnis (Führerschein im Scheckkartenformat), können Sie bei uns beantragen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Altötting haben. Für die Umschreibung einer Fahrerlaubnis sind Gebühren zu erheben.
Die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E werden seit 01.01.1999 nur für eine Dauer von fünf Jahren, die Klassen C1 und C1E bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, aber mindestens für eine Dauer von fünf Jahre erteilt.
Auf bestehende Fahrerlaubnisse die vor dem 01.01.1999 erteilt wurden und den Fahrerlaubnisklassen C1 oder C1E entsprechen, finden die Vorschriften über die befristete Gültigkeit, auch bei einer Umstellung in die EU-Fahrerlaubnis, keine Anwendung. Bestehende Fahrerlaubnisse die vor dem 01.01.1999 erteilt wurden und den Klassen C oder CE entsprechen, behalten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres Ihre Gültigkeit.
Alle genannten Fahrerlaubnisse können zum Ablauf der dargestellten Gültigkeit verlängert werden. Fahrerlaubnisse, die vor dem 01.01.1999 erteilt wurden, sind im Zuge der Verlängerung auf aktuellen EU-Fahrerlaubnisklassen (Führerschein im Scheckkartenformat) umzustellen. Wir sind für die Verlängerung zuständig, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Altötting haben.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Ablauf der Fahrerlaubnis keine Verlängerung sondern nur noch eine Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach den aktuellen EU-Fahrerlaubnisklassen in Frage kommt. Mit der rechtzeitigen Antragstellung, allerdings frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit müssen Sie selbst dafür Sorge tragen, dass eine Verlängerung möglich ist. Maßgeblich für die Verlängerung ist nicht der Tag der Antragstellung sondern das Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Verlängerung. Mittlerweile werden die Fahrerlaubnisse gerechnet ab dem Ablaufdatum um die Gültigkeitsdauer von fünf Jahren verlängert, so dass mit einer frühzeitigen Antragstellung keine Einbußen bei der Geltungsdauer einhergehen.
Für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis und die ggf. erforderliche Umstellung in die EU-Fahrerlaubnis, sind Gebühren zu erheben.
Bitte beachten Sie, dass nach dem Ablauf der Fahrerlaubnis keine Verlängerung sondern nur noch eine Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis nach den aktuellen EU-Fahrerlaubnisklassen in Frage kommt. Mit der rechtzeitigen Antragstellung, allerdings frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit müssen Sie selbst dafür Sorge tragen, dass eine Verlängerung möglich ist. Maßgeblich für die Verlängerung ist nicht der Tag der Antragstellung sondern das Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Verlängerung. Mittlerweile werden die Fahrerlaubnisse gerechnet ab dem Ablaufdatum um die Gültigkeitsdauer von fünf Jahren verlängert, so dass mit einer frühzeitigen Antragstellung keine Einbußen bei der Geltungsdauer einhergehen.
Eine Antragstellung spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer wird dringend empfohlen!
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- bisheriger Führerschein
- ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (Augenarzt)
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (Hausarzt)
Für Bus zusätzlich:
- Aktuelles behördliches Führungszeugnis (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein)
Ab dem 50. Lebensjahr (oder wenn die Verlängerung darüber hinaus gehen soll):
- Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners (Leistungstestung)
- Fahrerlaubnisbehörde - Antrag Verlängerung Geltungsdauer Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisbehörde - Gebührenübersicht-Führerscheinstelle
- Fahrerlaubnisbehörde - Ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (Augenarzt)
- Fahrerlaubnisbehörde - Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (Hausarzt)
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Hinweisblatt Schlüsselzahlen ab 01.02.2021
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Ansprechpartner
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+49 8671 502543 | +49 8671 502 71 543 | Bahnhofstr. 34 E.03 | karin.lippl@lra-aoe.de | |
Karin
Lippl
Zimmer: Bahnhofstr. 34 E.03
Telefon: +49 8671 502543
Fax: +49 8671 502 71 543
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+49 8671 502544 | +49 8671 502 71 544 | E.26 | Erik.Streck@LRA-aoe.de | |
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+498671 502546 | +498671 50271 546 | E.25 | Funktionspostfach.Fahrerlaubnisbehoerde@lra-aoe.de | |
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+49 8671 502562 | +49 8671 502 71 562 | E.25 | Marlene.Stadler@LRA-aoe.de | |
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