Förderung grenzübergreifender Projekte im Rahmen des INTERREG Programms; Information und Beratung
EU-Förderprogramm INTERREG Bayern-Österreich 2021-2027
Im Programm INTERREG Bayern-Österreich 2021-2027 stehen insgesamt 61, 5 Mio. Euro aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) zur Förderung von grenzübergreifenden Projekten, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Programmraums entlang der bayerisch-österreichischen Grenze leisten und die gemeinsam von zumindest je einem Projektpartner aus Bayern und Österreich entwickelt, finanziert und umgesetzt werden, zur Verfügung. Der Fördersatz beträgt bis zu 75 % der förderbaren Projektkosten.
Das Programm sieht für die grenzübergreifende Zusammenarbeit vier unterschiedliche Projektarten vor: Großprojekte, Mittelprojekte bis 100.000 Euro Projektkosten, Kleinprojekte bis 35.000 Euro Projektkosten und People-to-People-Projekte bis 5.000 Euro Projektkosten. Die Projektarten unterscheiden sich durch das Projektvolumen und auch durch die inhaltliche Zielsetzung.
Programm-Website
Detaillierte Programminformationen, Ansprechstellen und alle Dokumente zur Antragstellung für Klein-, Mittel-, Großprojekte sowie People-to-People-Projekte stehen auf der Programm-Webseite zum Download zur Verfügung.
ARGE EUREGIO
Die ARGE EUREGIO (Arbeitsgemeinschaft EUREGIO Bayerischer Wald – Böhmerwald – Unterer Inn – Salzach) ist ein Zusammenschluss der EUREGIOs zur gemeinsamen Gestaltung des bayerisch-oberösterreichischen Grenzraums. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind:
- Landkreis Altötting
- Inn-Salzach-EUREGIO/Regionalmanagement Innviertel-Hausruck
- EUREGIO Bayerischer Wald-Böhmerwald/ Regionalmanagement Mühlviertel und
- EUREGIO Bayerischer Wald-Böhmerwald-Unterer Inn e.V.
Für die gemeinsame Gestaltung des bayerisch-oberösterreichischen Grenzraums hat die ARGE EUREGIO eine Euregionale Strategie ausgearbeitet. Die Schwerpunktsetzung dieser Strategie liegt auf den Bereichen Naturraum, Tourismus und Kultur. Im Rahmen des EU-Förderprogramms INTERREG Bayern-Österreich 2021-2027 können nun grenzübergreifende Kleinprojekte und Mittelprojekte aus dem Gebiet der ARGE EUREGIO gefördert werden. Der Fördersatz für diese Projekte liegt bei 75%.
Die EU-Mittel für die Förderung dieser Klein- und Mittelprojekte werden über das Programm INTERREG Bayern-Österreich 2021-2027 abgewickelt.
Grenzübergreifende Klein- und Mittelprojekte können nur in den Handlungsfeldern Naturraum, Tourismus und Kultur eingereicht werden.
In der Broschüre der ARGE EUREGIO sind die 3 Handlungsfelder genauer beschrieben.
Projekte innerhalb des Handlungsfeldes „Naturraum“ sollen sich mit den vielfältigen Natur- und Kulturlandschaften in der ARGE EUREGIO auseinandersetzen, sie erforschen, die nachhaltige Bewirtschaftung vorantreiben und als verbindende Elemente des Grenzraums positioniert werden. Dazu ist es notwendig, das Bewusstsein für die Naturraumfunktionen aufzuzeigen, innovative Angebote für die Naturvermittlung zu entwickeln und die örtliche Bevölkerung aktiv in die Projekte einzubinden. Schließlich soll die Lebensqualität in der Grenzregion auch durch Naturerlebnisse gehoben werden.
Grenzübergreifende Tourismusprojekte zu entwickeln, um die Aufenthaltsdauer und die Wertschöpfung in der gemeinsamen Grenzregion zu steigern, ist der zweite Förderschwerpunkt. In Zusammenarbeit mit den Tourismusorganisationen sollen in den regionalen Stärkefeldern Naturerlebnis mit Radfahren und Wandern, Wellness und Gesundheit, Kulturerlebnis und kulturelles Erbe sowie im attraktiven Bereich der Kulinarik grenzübergreifende Angebote und Projekte entstehen. Die Angebote sollen auch einen Mehrwert für die regionale Bevölkerung haben, die Potentiale für den Kurzurlaub in der Grenzregion sollen gezielt entwickelt und die Angebotsqualität soll erhöht werden.
Die Kultur kann als Motor für eine gemeinsame regionale Identität einen sehr wertvollen Beitrag leisten. Darum sollen die EU-Fördermittel auch für die grenzübergreifende Kulturarbeit eingesetzt werden. Regionale Traditionen, das gemeinsame kulturelle Erbe in Baukultur, Handwerk und Kulinarik sind verbindende Elemente. Es soll aber auch die zeitgenössische Kunst und das kreative Schaffen in der Grenzregion vorangetrieben werden, Kulturangebote neu entwickelt und der Austausch über die Grenze hinweg forciert werden.
Projektarten im Detail
Das Programm gliedert sich inhaltlich in fünf Prioritäten und sieben spezifische Ziele.
Großprojekte (Gesamtkosten über 35.000 Euro) müssen mindestens einem der spezifischen Ziele zugeordnet werden.
Weitere Informationen zu den Prioritäten und Spezifischen Zielen sind auf der Programm-Webseite zu finden.
Zur Umsetzung der Euregionalen Strategie der ARGE EUREGIO können Mittelprojekte mit einem Projektvolumen von bis zu 100.000 Euro in den Handlungsfeldern Naturraum, Tourismus und Kultur gefördert werden. Die Förderabwicklung erfolgt analog zu den Großprojekten nach den allgemeinen Förderrichtlinien.
Unter diesem Link können die Förderfähigkeitsregeln und der Jems-Leitfaden zur Antragstellung Mittelprojekte sowie weitere wichtige Unterlagen zur Antragstellung heruntergeladen werden.
Zur Umsetzung der Euregionalen Strategie der ARGE EUREGIO können Kleinprojekte zu den Handlungsfeldern Naturraum, Tourismus und Kultur mit einem Projektvolumen von bis zu 35.000 Euro gefördert werden.
Die Förderabwicklung erfolgt pauschal, das heißt, dass bei der Antragstellung ein detaillierter Kostenplan vorgelegt werden muss, auf dessen Basis ein Förderbetrag festgesetzt wird. Nach Projektumsetzung und Prüfung der vereinbarten Projektergebnisse kann die der Förderbetrag ausbezahlt werden (keine Vorlage von Rechnungen).
Unter diesem Link können der Leitfaden zur Budgetierung von Kleinprojekten und der Jems-Leitfaden zur Antragstellung Kleinprojekte sowie weitere wichtige Unterlagen zur Antragstellung heruntergeladen werden.
Neu in dieser Programmperiode ist, dass mit den People-to-People-Projekten Begegnungsmaßnahmen bis 5.000 Euro gefördert werden können. Das sind meist Veranstaltungen, Workshops, Symposien, Feste mit besonderen grenzübergreifenden Inhalten oder andere Events, die das Ziel verfolgen, Menschen aus Bayern und Österreich zusammenzubringen und zu vernetzen.
Inhaltlich werden mit diesem neuen Förderinstrument alle Bereiche der grenzübergreifenden Zusammenarbeit angesprochen (keine thematischen Vorgaben). Die Förderabwicklung erfolgt pauschal.
Unter diesem Link können der Leitfaden zur Budgetierung von p2p-Projekten und das Antragsformular people-to-people Projekte heruntergeladen werden.
Grundsätzlich gilt für alle Projektarten:
- grenzübergreifende Projekte müssen gemeinsam von mindestens einem bayerischen und einem oberösterreichischen Projektpartner getragen werden
- alle Projektpartner stellen einen gemeinsamen Förderantrag (Lead-Partnerprinzip)
- Projekte sollen gemeinsam erarbeitet und umgesetzt werden
- die Projekte müssen vorfinanziert werden, die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach Projektumsetzung und Projektabrechnung (Zwischenabrechnung bei Großprojekten möglich)
- die Antragstellung erfolgt online (Ausnahme People-to-People-Projekte)
- der Projektbeginn ist erst nach Projektgenehmigung möglich
Förderbare Projektkosten können sein:
- Personalkosten (außer bei People-to-People-Projekten)
- Büro- und Verwaltungskosten
- Reise- und Unterbringungskosten
- Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen
- Ausrüstungskosten
- Infrastrukturkosten
Aktuellen Einreichfristen für alle Projektarten:
Projektart | Einreichfrist | Beschlussfassung | Zeitraum Beschlussfassung |
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Klein-und Mittelprojekte | 31. Mai 2023 | Lenkungsausschuss ARGE EUREGIO | 19. September 2023 |
p2p-Projekte | 30. September 2023 | Lenkungsausschuss ARGE EUREGIO | Dezember 2023 |
Großprojekte | 31. Oktober 2023 | Begleitausschuss Bayern-Österreich | 20. März 2024 -21. März 2024 |
Klein-und Mittelprojekte und p2p-Projekte | 29. Februar 2024 | Lenkungsausschuss ARGE EUREGIO | Juni 2024 |
Großprojekte | 15. Juli 2024 | Begleitausschuss Bayern-Österreich | 14. Januar 2025 - 15. Januar 2025 |
p2p-Projekte | 30. September 2024 | Lenkungsausschuss ARGE EUREGIO | Dezember 2024 |
Klein-und Mittelprojekte | 30. November 2024 | Lenkungsausschuss ARGE EUREGIO | März 2025 |
Information und Beratung
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Jutta
Ritter
Sachgebietsleiterin
|
+49 8671 502201 | +49 8671 502 71 201 | 1.06 | Jutta.Ritter@LRA-aoe.de |
Landratsamt Altötting
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr