Namensänderung; Beantragung
Vor- und Familienname können auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund anerkannt werden kann.
Eine behördliche Namensänderung ist nur aus wichtigen Gründen und nur auf Antrag möglich. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Folgeseite.
Deutsche Staatsangehörige können beim Landratsamt die Änderung ihres Namens aus wichtigen Gründen beantragen. Ausländische Staatsangehörige müssen sich wegen einer Namensänderung mit ihren zuständigen Heimatbehörden in Verbindung setzen. Wichtige Gründe können zum Beispiel ein leicht verwechselbarer Name oder ein "unmöglicher" Name sein. Ein wichtiger Grund für eine Namensänderung kann auch bei sogenannten Scheidungshalbwaisen vorliegen, die den Namen des sorgeberechtigten Elternteils annehmen sollen.
Neben einer behördlichen Namensänderung aus wichtigen Gründen kann eventuell auch eine Namensänderung durch Erklärung beim Standesamt möglich sein. Für Rückfragen und weiteren Informationen steht Ihnen Ihr Ansprechpartner während den Servicezeiten zur Verfügung.
Für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens können Gebühren zwischen 50,00 und 1.500,00 EUR anfallen.
Für die Änderung von Vornamen können Gebühren zwischen 25,00 und 500,00 EUR anfallen.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Christoph
Pelzer
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+49 8671 502502 | +49 8671 502 71 502 | E 02 | Christoph.Pelzer@LRA-aoe.de | |
Funktionen dieser Person
Sachgebietsleiter:
Namensänderung; Beantragung
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Ingrid
Lexa
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+49 8671 502573 | +49 8671 502 71 573 | E.03 | Ingrid.Lexa@LRA-aoe.de | |
Funktionen dieser Person
Ansprechpartnerin:
Namensänderung; Beantragung
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Landratsamt Altötting
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr