Wasserverbände; Beratung und Rechtsaufsicht
Die Rechtsaufsichtsbehörden beraten die Wasserverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Wasserverbände sind im Bereich der Wasserwirtschaft tätig. Sie dienen dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen ihrer Mitglieder.
Aufsichtsbehörden im Sinn des Wasserverbandsgesetzes und des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes sind die Kreisverwaltungsbehörden.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Elisabeth
Weichs
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+49 8671 502759 | +49 8671 502 71 759 | S210 | Elisabeth.Weichs@LRA-aoe.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Wasserverbände; Beratung und Rechtsaufsicht
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