Trinkwasserverordnung; rechtlicher Vollzug
Die Trinkwasserverordnung soll die Qualität des Wassers schützen und verbessern. Sie basiert auf dem deutschen Infektionsschutz-Gesetz und der EG-Trinkwasserrichtlinie.
Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu schützen.
Aufgaben:
Rechtlicher Vollzug der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) für
- dezentrale kleine Wasserwerke (b-Anlagen):
Anlagen einschließlich des dazugehörigen Leitungsnetzes, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser entnommen oder im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit genutzt werden, ohne dass eine Anlage nach § 3 Nr. 2 Buchstabe a oder Buchstabe c TrinkwV vorliegt - Kleinanlagen zur Eigenversorgung (c-Anlagen):
Anlagen einschließlich der dazugehörigen Trinkwasser- Installation, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden
Ansprechpartner
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Ingrid
Haider
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+49 8671 502828 | +49 8671 502 71 828 | Pater-Joseph-Anton Str.14: P1.09 | Trinkwasser@lra-aoe.de | |
Ingrid
Haider
Zimmer: Pater-Joseph-Anton Str.14: P1.09
Telefon: +49 8671 502828
Fax: +49 8671 502 71 828
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Ansprechpartnerin:
Trinkwasserverordnung; rechtlicher Vollzug
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Thomas
Kaiser
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+49 8671 502837 | +49 8671 502 71 837 | Pater-Joseph-Anton Str.14: P1.08 | Trinkwasser@lra-aoe.de | |
Thomas
Kaiser
Zimmer: Pater-Joseph-Anton Str.14: P1.08
Telefon: +49 8671 502837
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