Tierische Nebenprodukte; Überwachung der Entsorgung

Tierische Nebenprodukte, Tierkörperbeseitigung

Die Veterinärverwaltung überwacht die ordnungsgemäße Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten, Gesundheitsgefährdungen von Mensch und Tier und Umweltbeeinträchtigungen zu verhindern. Dies erstreckt sich nicht nur auf die klassische Tierkörperbeseitigung, sondern auch auf die Überwachung von Biogasanlagen, in die tierische Produkte eingebracht werden oder auf die unbedenkliche Entsorgung von Speiseabfällen. 

Der traditionelle Begriff Tierkörperbeseitigung ist nur noch teilweise zutreffend. Die Veterinärfachverwaltung überwacht nämlich nicht nur die Beseitigung von Tierkörpern und Tierkörperteilen, sondern aller tierischen Nebenprodukte, die entsorgt werden sollen. Eine Beeinträchtigung der Gesundheit von Mensch und Tier, die Verbreitung von Erregern übertragbarer Krankheiten und Umweltgefährdungen sollen so verhindert werden. Eine geordnete Beseitigung tierischer Nebenprodukte ist Grundvoraussetzung einer wirkungsvollen Tierseuchenbekämpfung.

 

Zum Aufgabenspektrum gehören:

  • Überwachung der ordnungsgemäßen Beseitigung von verendeten oder getöteten Tieren, von Schlachtabfällen und von BSE-Risikomaterial
  • Fachliche Mitwirkung bei der veterinärrechtlichen Zulassung und Überwachung von Biogasanlagen, die tierische Nebenprodukte einschließlich Gülle einbringen
     

Die Kreisverwaltungsbehörden sind gesetzlich verpflichtet, die fachgerechte Beseitigung bestimmter entsorgungspflichtiger Tierkörper und tierischer Nebenprodukte sicherzustellen. Im Einzugsgebiet des Landkreises Altötting ist für die Entsorgung die Tierkörperverwertungsanstalt St. Erasmus bei Waldkraiburg zuständig.

Kontakt:

Berndt GmbH
NL St. Erasmus
Jettenbacher Straße 12
84478 Waldkraiburg
E-Mail: info-st.erasmus@berndt-gruppe.com
Homepage: www.berndt-gmbh.de

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