Schülerbeförderung; Information und Beantragung

Kostenfreiheit des Schulwegs

Der Bereich Liegenschafts- und Schulverwaltung (Sachgebiet 54) ist Ansprechpartner für Fragen der Schülerbeförderung, soweit der Landkreis zuständig ist.

Der Landkreis Altötting ist für die Beförderung der Schüler bzw. für deren Kostenersatz zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht zuständig, sofern diese von einem Wohnsitz im Landkreis Altötting entweder öffentliche oder staatlich anerkannte private Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen, Berufsschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen, M-Klassen der Hauptschulen außerhalb ihres Schulsprengels oder die Pestalozzi-Schule in Neuötting besuchen. Weitere Voraussetzung ist, dass der kürzeste zumutbare Schulweg in einer Richtung mehr als 2 km (bis einschließlich Klasse 4) bzw. 3 km (ab Klasse 5) beträgt.

Bis einschließlich der 10. Klasse erhalten die Schüler im Regelfall Fahrkarten für den öffentlichen Linienverkehr. Ab der Jahrgangsstufe 11 werden die notwendigen, nachgewiesenen Fahrtkosten erstattet; jedoch ist eine Eigenbeteiligung abzuziehen.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Informationsblättern.

Informationen zu den Fahrplänen der Linienbusse erhalten Sie von folgenden Verkehrsunternehmen oder entnehmen Sie bitte dem Nahverkehrs-Fahrplan.

Der Landkreis Altötting wendet jährlich rund 3 Mio. € für die Schülerbeförderung, insbesondere für Schülerfahrkarten im Linienverkehr, auf. Vom Freistaat Bayern erhält der Landkreis hierzu einen Zuschuss von ca. 60 %.

Regeln für den sicheren Schulweg

Der Landkreis Altötting informiert zum Thema Schülerbeförderung. Alle Angaben ohne Gewähr!

Niemals - niemals! - vor oder hinter dem haltenden Bus über die Straße laufne! Immer warten, bis der Bus abgefahren ist, erst dann kann man genau sehen, ob die Fahrbahn frei ist.

Kinder, die auf dem Weg zur Haltestelle hetzen müssen, achten nicht genug auf den Straßenverkehr.

Denn dabei kann ein Kind leicht auf die Fahrbahn geraten.

Damit ist dann schon die Reihenfolge beim Einsteigen klar, niemand braucht an der Tür zu drängeln.

Das ist wichtig, denn in einer Haltebucht schwenkt die vordere Ecke des Busses seitlich aus.

Bei Druck blockieren sie automatisch und öffnen erst recht nicht.

Sonst besteht die Gefahr, dass Kinder stolpern und stürzen.

Dann gibt es keinen Stau und keinen Zeitverlust und niemand braucht ungeduldig zu werden.

Mit Ranzen auf dem Rücken sitzt man schlecht und unsicher. Taschen gehören nicht in den Mittelgang - Stolpergefahr! - und nicht auf die Sitzplätze, denn andere möchten auch sitzen.

Wenn man im Bus umherläuft oder steht, ohne sich festzuhalten, ist man bei einer Gefahrbremsung besonders verletzungsgefährdet.

Denn nicht alle Radfahrer nehmen Rücksicht auf aussteigende Fahrgäste.

Man kann nicht eingeklemmt werden. Bei Widerstand öffnen sich die Türen von selbst.

Solche Schäden sind teuer und wirken sich auf die Fahrpreise aus.

Diebstahl ist keine Kleinigkeit. Beim Unfall können fehlende Nothämmer schlimme Folgen haben.

Wenn Sie Ihre Kinder mit dem Auto zur Schule oder nach Hause fahren, parken Sie bitte nicht an den Haltestellen. Sie behindern die Busse und schlimmer noch, die aus- und einsteigenden Kinder. Und warten Sie mit Ihrem Auto bitte nicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite - das verleitet Kinder dazu, sofort nach dem Verlassen des Busses über die Straße zu rennen.

Ansprechpartner

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Carina Gulitz-Fröschl
+49 8671 502148 +49 8671 502 71 148 Bahnhofstr. 34 E1.02
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