Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug des Arzneimittelgesetzes
Das Landratsamt ist zuständig für die Überwachung des Verkehrs von Arzneimitteln außerhalb von Apotheken (freiverkäufliche Arzneimittel), die Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken sowie die arzneimittelrechtliche Überwachung von Tierhaltern.
Das Sachgebiet 15 (Gesundheits- und Veterinärwesen) ist mit Vollzugsaufgaben in diesem Bereich befasst. Die fachliche Zuständigkeit einschließlich der Überwachungstätigkeit vor Ort obliegt der Abteilung 6 (Amt für Veterinärmedizin und Lebensmittelsicherheit).
Hinweis:
Nach § 50 des Arzneimittelgesetzes bedarf es für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln der Sachkenntnis des Unternehmers oder einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragten Person. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss in jeder Betriebsstelle während der gesamten Öffnungszeit eine sachkundige Person anwesend sein. Sofern die erforderliche Sachkenntnis nicht im Rahmen eines Studiums oder einer Berufsausbildung (z.B. als „PTA“) erworben wurde, ist diese durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen.
Die Anwendung von Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, kann Auswirkungen auf die Qualität der gewonnenen Lebensmittel haben.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Albert
Herzog
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+49 8671 502832 | +49 8671 502 835 | Pater-Joseph-Anton Str.14: P2.04 | Albert.Herzog@LRA-aoe.de | |
Albert
Herzog
Zimmer: Pater-Joseph-Anton Str.14: P2.04
Telefon: +49 8671 502832
Fax: +49 8671 502 835
Funktionen dieser Person
Sachgebietsleiter:
Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug des Arzneimittelgesetzes
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Landratsamt Altötting - Außenstelle Pater-Joseph-Anton-Str. 14
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr