Kraftfahrzeug; Informationen zur Fahrzeugzulassung
Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometer und deren Anhänger müssen bis auf wenige Ausnahmen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein, sobald sie im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.
Die Kennzeichen teilt die Zulassungsbehörde des Stadt- oder Landkreises (Zulassungsbezirk) zu, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben (bei Firmen oder Vereinen: Betriebs- oder Vereinssitz). Aus der ersten Buchstabengruppe eines amtlichen Kennzeichens lässt sich der jeweilige Zulassungsbezirk herauslesen. Danach folgt die individuelle Erkennungsnummer, die aus Buchstaben und Ziffern besteht. Bei einer Umschreibung innerhalb von Deutschland können Sie (bei einem zugelassenen Fahrzeug) das bisherige Kennzeichen behalten. Sie können aber auch freiwillig ein Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks beantragen.
Amtliche Kennzeichen müssen mit einer Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen sein. Dies gilt nicht für zulassungsfreie Anhänger, die Wiederholungskennzeichen führen.
Beachten Sie, dass Sie ein Wunschkennzeichen zu Beginn des Zulassungsverfahren beantragen. Eine nachträgliche Änderung (Umkennzeichnung) ist nur mit erheblichem Aufwand und anfallenden Gebühren möglich.
Die Ausgestaltung von Kennzeichen und ihre Anbringung am Fahrzeug sind gesetzlich vorgeschrieben. Alle neu zugelassenen oder wieder zugelassenen Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Bei früher zugeteilten Kennzeichen (ohne Euro-Feld) muss bei Auslandsfahrten zusätzlich das Nationalitätskennzeichen "D" gut sichtbar am Auto angebracht sein
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Angelika
Brandstätter
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+49 8671 502528 | +49 8671 502 528 | angelika.brandstaetter@lra-aoe.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Kraftfahrzeug; Informationen zur Fahrzeugzulassung
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Chatyla
Cataldo
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+49 8671 502526 | +49 8671 502 540 | E.19 | Chatyla.Cataldo@LRA-aoe.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Kraftfahrzeug; Informationen zur Fahrzeugzulassung
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Marina
Detzel
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+49 8671 502535 | +49 8671 502 71 520 | E.19 | marina.detzel@lra-aoe.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Kraftfahrzeug; Informationen zur Fahrzeugzulassung
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Marion
Ehrenschwendtner
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+49 8671 502 538 | +49 8671 502 71 538 | E.19 | marion.ehrenschwendtner@lra-aoe.de | |
Marion
Ehrenschwendtner
Zimmer: E.19
Telefon: +49 8671 502 538
Fax: +49 8671 502 71 538
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Kraftfahrzeug; Informationen zur Fahrzeugzulassung
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Veronika
Elsenbach
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+49 8671 502539 | +49 8671 502 71 539 | E.19 | veronika.elsenbach@lra-aoe.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Kraftfahrzeug; Informationen zur Fahrzeugzulassung
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Lisa
Mayer
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+49 8671 502551 | +49 8671 502 540 | E.19 | Lisa.Mayer@LRA-aoe.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Kraftfahrzeug; Informationen zur Fahrzeugzulassung
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Tina
Raab
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+49 8671 502519 | +49 8671 502 71 519 | E.19 | tina.raab@LRA-aoe.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Kraftfahrzeug; Informationen zur Fahrzeugzulassung
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Sabine
Schlagmann
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+49 8671 502545 | +49 8671 502 71 545 | E.19 | Sabine.Schlagmann@LRA-aoe.de | |
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Kraftfahrzeug; Informationen zur Fahrzeugzulassung
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Suzana
Kreilinger-Bojkoska
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+49 8671 502518 | +49 8671 502 71 518 | E.18 | Suzana.Kreilinger@LRA-aoe.de | |
Suzana
Kreilinger-Bojkoska
Zimmer: E.18
Telefon: +49 8671 502518
Fax: +49 8671 502 71 518
Funktionen dieser Person
Fachbereichsleiterin:
Kraftfahrzeug; Informationen zur Fahrzeugzulassung
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