Warum wurde die Schuleingangsuntersuchung reformiert?
In den letzten Jahren haben sich die Erkenntnisse verändert, wie der Schuleinstieg gestaltet werden kann. Wichtig ist weniger die Frage, ob ein Kind „schulfähig“ ist, sondern vielmehr, ob das Kind Hilfen für den erfolgreichen Übertritt vom Kindergarten in die Schule benötigt. Das Konzept der Schuleingangsuntersuchung wurde daher überarbeitet und im Rahmen eines Pilotprojektes („Gesundheits- und Entwicklungsscreening im Kindergartenalter“ (GESiK)) erfolgreich erprobt. Im Landkreis Altötting wird dieses neue Konzept nun ab Ende Juni 2026 unter dem Namen „reformierte Schuleingangsuntersuchung“ (rSEU) eingeführt.
Derzeit liegt der Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung in Bayern zwischen 12 und 3 Monate vor Schulbeginn. Oft reicht Kindern mit Entwicklungsrückständen diese Zeit nicht aus, um diese bis zum Schuleintritt durch Förderung aufzuholen. Besonders kritisch sind auch Störungen des Sehens oder Hörens, für deren Behandlung es eine sensible Phase in der frühen Kindheit gibt. Lesen, Schreiben und Rechnen sind zentrale kulturelle Fähigkeiten. Etwa jedes achte Schulkind in Deutschland erfüllt die Kriterien für eine schulrelevante Teilleistungsstörung wie Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche. Diese Störungen nehmen nicht selten einen chronischen Verlauf und können mit der Entstehung von Verhaltensstörungen einhergehen. Vorläuferfähigkeiten des Lesens, Schreibens und Rechnens werden im Kindergartenalter erworben und sind in diesem Alter erfassbar. Es bieten sich vielfache kindgerechte Möglichkeiten, diese Vorläuferfähigkeiten zu üben.
Was wurde bei der Schuleingangsuntersuchung reformiert?
Das Konzept der reformierten Schuleingangsuntersuchung umfasst zwei wesentliche Aspekte: Zum einen die Erweiterung des Untersuchungsspektrums zur Überprüfung von Rechenvorläuferfähigkeiten (Fertigkeit, die Techniken des Rechnens erwerben zu können), der visuellen Wahrnehmung (Fähigkeit, Gesehenes richtig zu verarbeiten) und der Grobmotorik (große Bewegungsabläufe wie Gehen oder Hüpfen), zum anderen eine Vorverlegung des Untersuchungszeitpunktes um ein Jahr. Die Kinder sind zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung somit zwischen 4 und 5 Jahre alt. Alle Testbereiche sind an das jüngere Alter der Kinder angepasst. An dem Einschulungszeitpunkt und dem Einschulungsalter ändert sich nichts.
Ziele der rSEU
Ziel der rSEU ist es, möglichst frühzeitig Entwicklungsverzögerungen oder körperliche Einschränkungen zu erkennen, familiäre oder professionelle Förderung anzuregen und bei Bedarf bei der Veranlassung diagnostischer und unterstützender Maßnahmen zu helfen. Bei einem auffälligen Untersuchungsergebnis kann somit früher vor Schuleintritt eine gezielte Förderung stattfinden. Dies kann den betroffenen Kindern und Familien den Start ins Schulleben erleichtern. Bei der rSEU geht es also darum, im Bedarfsfall Hilfen zu mobilisieren, und nicht darum, „eine Prüfung zu bestehen“. Durch die flächendeckende Einführung der rSEU soll zudem erreicht werden, dass alle Kinder in Bayern eine möglichst gleich gute Chance auf einen erfolgreichen Schulstart haben.
Für welche Kinder gilt die rSEU?
Ab Juni 2026 werden erstmals die Kinder des Landkreises Altötting, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 geboren sind, zur reformierten Schuleingangsuntersuchung (rSEU) eingeladen. Die Eltern erhalten per Post eine persönliche Einladung mit weiterführenden Informationen zum Ablauf der Untersuchung und zur Online-Terminbuchung. Die Einladungen werden durch das Gesundheitsamt Altötting in den nächsten Monaten chronologisch nach dem jeweiligen Geburtsdatum des Kindes verschickt. Weitere Informationen zur reformierten Schuleingangsuntersuchung erhalten Sie auf der Internetseite des Landratsamts Altötting (https://www.lra-aoe.de) unter Kinder- und Jugendgesundheit.