Aufenthaltstitel für ukrainische Kriegsflüchtlinge
Hierfür bitten wir Sie, die bei Ihnen untergebrachten Personen möglichst bald melderechtlich im Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde anzumelden.
Für die Beantragung des Aufenthaltstitels ist neben der Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes noch ein biometrisches Passfoto sowie der Reisepass ins Landratsamt mitzubringen.
Um die Anträge zeitnah annehmen und bearbeiten zu können, haben wir beginnend mit dem 14.03.2022 Sonderöffnungszeiten eingerichtet. Diese sind Montag jeweils von 13:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr. In dieser Zeit werden nur Anträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels von ukrainischen Kriegsflüchtlingen angenommen und bearbeitet. Bitte rechnen Sie jedoch aufgrund der Vielzahl an betroffenen Personen mit Wartezeiten. Wir werden versuchen diese so kurz wie möglich zu halten.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Sonderseite.
Für den Zutritt zum Landratsamt ist ein 3G-Nachweis erforderlich (geimpft, genesen oder getestet)