Abwasserentsorgung im ländlichen Raum

Im Landkreis Altötting werden auf Dauer 4.000 Wohnhäuser mit rund 13.000 Bewohnern nicht an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen. Die Eigentümer müssen die Abwasserentsorgung selbst regeln. In der Landwirtschaft können die Abwässer als Dünger verwendet werden. Die in den sonstigen Wohnhäusern, Gaststätten usw. anfallenden häuslichen Schmutzwässer dürfen nach der Reinigung in Bäche und in das Grundwasser eingeleitet werden. Zum Schutz unserer schönen Bäche und zum Schutz unseres Grund- und Trinkwassers, sollen die häuslichen Schmutzwässer nach dem Stand der Technik gereinigt werden.

Die dezentrale Abwasserentsorgung ist seit dem Jahre 1996 auf Dauer gesetzlich erlaubt. Das heißt, dass im Außenbereich auch ohne Anschluss an die öffentliche Abwasserkanalisation gebaut werden kann. Eine wesentliche Erleichterung! Zum Schutz der Gewässer ist das Abwasser biologisch zu reinigen. Damit die Kläranlage auf Dauer funktioniert soll sie ordnungsgemäß betrieben und gewartet werden.

verwilderter Abwasserteich in Kastl
Abwasserteich Kastl

verwilderter Abwasserteich in Kastl

Bestehende Mehrkammergruben sind durch moderne Hauskläranlagen zu ersetzen oder mit einer biologischen Reinigungsstufe nachzurüsten. Dabei ist es grundsätzlich möglich, dass mehrere Hauseigentümer eine gemeinsame Kläranlage errichten und betreiben. Für die Nachrüstung mit einer biologischen Abwasserreinigung ist ein Wasserrechtsverfahren durchzuführen.

Es gibt technische und naturnahe biologische Reinigungsverfahren:

Naturnahe Abwasseranlagen:

  • Abwasserteiche
  • Bewachsene Bodenfilter (Pflanzenbeetanlagen)

Einfache technische Abwasseranlagen:

Filterschächte (Sandfilter-/Bodenkörperfilterschacht)

Technische Abwasseranlagen:

  • Belebtschlammverfahren
  • Biofilmverfahren (Tropfkörper- und Tauchkörper)

Membran-/Belebtschlammverfahren
 
Die Nachrüstung bestehender Kleinkäranlagen unterstützt der Freistaat Bayern finanziell rückwirkend bis zum 01.01.2002 nach den vorerst bis einschließlich 2010 geltenden Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen - RZKKA. Die Anträge auf Zuschüsse können nach der Errichtung der Kläranlage bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden.

Weitere Informationen: