Immissionsschutz; Beratung und Auskunft
Die zuständigen Immissionsschutzbehörden beraten Bürger und Betreiber von Anlagen über Fragen des Immissionsschutzes.
Zuständige Immissionsschutzbehörden sind in der Regel die Kreisverwaltungsbehörden (also die Landratsämter bzw. die kreisfreien Gemeinden) und in Ausnahmefällen die Regierungen. Sie beraten die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Hinblick auf die Antragstellung und die Erfüllung der immissionsschutzrechtlichen Pflichten.
In Genehmigungsverfahren nach anderen Rechtsgebieten geben die Immissionsschutzbehörden als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab.
Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden zu immissionsschutzrechtlichen Themen haben, können Sie sich auch an die Immissionsschutzbehörden wenden, die darauf eingehen und Ihnen Auskünfte erteilen werden.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502715 | +49 8671 502 71 715 | S104 | Ulrike.Kaiser@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502727 | +49 8671 502 71 727 | S109 | Ingrid.Bernhart@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502 724 | +49 8671 502 71 724 | S109 | carina.hunseder@lra-aoe.de | |
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+49 8671 502725 | +49 8671 502 71 725 | S108 | florian.schwarz@lra-aoe.de | |
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