Abfall; Entsorgung
Hier finden Sie alle nötigen Informationen zur Entsorgerung verschiedener Abfallarten.
Was entsorge ich wo
Im Abfall-ABC finden Sie die wichtigsten Entsorgungshinweise für eine Vielzahl von Wertstoffen und Abfällen. Die Festlegung der Entsorgungswege erfolgte unter Berücksichtigung der allgemeinen abfallrechtlichen Vorschriften in Verbindung mit dem Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Altötting.
Am 1. April 1998 trat die Altautoverordnung in Kraft. Die Verordnung regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine umweltverträgliche Behandlung von Altautos. Die Altautoverordnung verfolgt zudem das Ziel, Fahrzeuge von vornherein recyclinggerecht zu gestalten und die Verwertungsmöglichkeiten zu verbessern.
Im Landkreis Altötting steht Ihnen ein flächendeckendes Netz an Altglascontainerstandorten zur Verfügung. Bitte werfen Sie Altglas farbsortiert nach Weiß-, Grün- und Braunglas ein.
Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten für Altglas: Werktags von 8.00 bis 19.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist die Altglasentsorgung verboten!
Für die Entsorgung von Altholz stehen Ihnen im Landkreis Altötting zwei Altholzverwerter zur Verfügung. Altholz kann selbstverständlich auch am Müllheizkraftwerk Burgkirchen entsorgt werden.
Altmetall wird in haushaltsüblichem Umfang an allen Wertstoffhöfen im Landkreis Altötting angenommen.
Nicht zum Altmetall gehören Elektrogeräte. Diese werden kostenlos an den sechs Wertstoffhöfen mit Elektrogeräteannahme (Wertstoffhof Plus E) angenommen.
Nicht zum Altmetall gehören ebenfalls Verkaufsverpackungen aus Weißblech und Aluminium wie z.B. Konserven- und Getränkedosen, Katzenfutterdosen, Aluschalen und Deckel. Verkaufsverpackungen aus Aluminium und Weißblech gehören in den Gelben Sack.
Bitte entsorgen Sie größere Mengen an Altmetall direkt über den Schrotthandel.
Die Altölverordnung regelt seit 1987 die Rücknahmepflichten des Handels. Seither sind die Entsorgungskosten für Altöl bereits im Kaufpreis enthalten. Sie können also als privater Endverbraucher beim Kauf von Motoren- und Getriebeöl die gleiche Menge Altöl direkt beim Händler abgeben. Mit dem Kaufbeleg können Sie auch später Ihr Altöl zur Verkaufsstelle zurückbringen. Gibt es keinen Kassenzettel mehr, können Sie Altöl (Kleinmengen) bei den Wertstoffhöfen Plus E abgeben.
Seit dem 1. Dezember 2009 ist das neue Batteriegesetz (BattG) in Kraft und löst die bisherige Batterieverordnung ab. Im Gesetz sind Anforderungen an die Produktverantwortung der Batteriehersteller und -vertreiber festgelegt.
Weiterhin sind Besitzer von Altbatterien, auch private Endverbraucher, gesetzlich verpflichtet, Batterien getrennt vom Restmüll über Rücknahmesysteme zu entsorgen.
Ziel ist es, die durch Altbatterien insgesamt verursachten Umweltbelastungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Batterien werden kostenlos an den Verkaufsstellen, an den Wertstoffhöfen, bei den mobilen Problemmüllsammlungen sowie in den meisten öffentlichen Verwaltungen zurückgenommen.
Ausführliche Informationen zur Entsorgung von Bauabfällen finden sie im Abfall-Info 8 „Entsorgung von Bauabfällen“ . Es liegt zudem im Landratsamt Altötting sowie in allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen zur kostenlosen Mitnahme aus.
Elektrogeräte werden an den Wertstoffhöfen Plus E im Landkreis Altötting kostenlos zur Entsorgung angenommen.
Der Gelbe Sack bzw. die Gelbe Tonne ist das Entsorgungssystem der dualen Systeme für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen, Metall- und Aluverpackungen und Verbunden.
Für die Abfuhr der Gelben Säcke bzw. der Gelben Tonnen im Landkreis Altötting ist die Firma REMONDIS Chiemgau GmbH zuständig. Die zuständigen Mitarbeiter dieser Firma sind telefonisch montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr unter der Nummer (08664) 9885-304 oder unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1223255 und per E-Mail: gelbeTonneSack-LKAOE@remondis.de zu erreichen.
Abholung der Gelben Säcke:
Die Gelben Säcke werden alle 14 Tage abgeholt. Ihre Abfuhrtermine finden Sie im aktuellen Abfallkalender und in unserer Abfall-App. Bitte stellen Sie die Gelben Säcke am Abfuhrtag spätestens um 6 Uhr früh zur Abholung bereit.
Wo gibt es Gelbe Säcke?
Hier finden Sie die aktuelle Liste mit den Ausgabestellen für Gelbe Säcke im Landkreis Altötting.
Antworten:
Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um den Gelben Sack finden Sie hier.
Für die Entsorgung von Grüngut sind im Landkreis Altötting die Städte und Gemeinden zuständig. Größere Mengen an Grüngut können auch bei gewerblichen Kompostieranlagen angeliefert werden.
Im Landkreis Altötting stehen Ihnen derzeit drei gewerbliche Kompostieranlagen zur Entsorgung von Grüngut zur Verfügung:
Altötting
Ostermaier GmbH, Kompostanlage Stadel
Stadel (an der St2550)
Tel.: 08671 925808-0 oder 881588
Burgkirchen a.d. Alz
Kompost Burgkirchen GmbH & Co. KG
Forsthof 2
Tel.: 08679 91677710
Neuötting
Ostermaier GmbH, Kompostanlage Eschlbach
Untereschlbach
Tel.: 08671-881588
Im Landkreis Altötting werden biologisch abbaubare Nahrungs- und Küchenabfälle aus Haushaltungen an den Wertstoffhöfen Plus E im Bringsystem gesammelt. Nähere Informationen dazu finden Sie im Faltblatt.
Informationen zum Thema Eigenkompostierung im Hausgarten finden Sie in der Broschüre „Grüngutverwertung, Kompostanwendung“ die vom Landratsamt Altötting herausgegeben wird. Die Broschüre liegt ebenfalls bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen aus.
Gut erhaltene saubere Kleidung nehmen auch die Kleiderkammern im Landkreis gerne an. Diese Einrichtungen sorgen dafür, dass die Waren in erster Linie an hilfsbedürftige Bürger abgegeben werden. Kleiderkammern nehmen zumeist auch gut erhaltenes Geschirr, Hausrat, Wolldecken, Tisch- und Bettwäsche an.
Darüberhinaus stehen in den Städten und Gemeinden zudem frei zugängliche Altkleidercontainer zur Verfügung, die meist von caritativen Organisationen oder privaten Firmen betreut werden. In einigen Gemeinden finden auch noch Haussammlungen statt. Zu den Kleiderkammern
Als stoffgleiche Nichtverpackungen auf PE-/ PP-/ PS-Basis bezeichnet man haushaltsübliche Gebrauchsgegenstände, die mit PE (Polyethylen), PP (Polypropylen) oder PS (Polystyrol) gekennzeichnet sind und keine Verkaufsverpackungen darstellen.
Im Rahmen eines Projekts können ab Oktober 2012 ausgediente Kunststoffgegenstände (stoffgleiche Nichtverpackungen auf PE-/ PP-/ PS-Basis) an den Wertstoffhöfen mit Elektrogeräte-Annahme zu den jeweiligen Öffnungszeiten über eigens dafür bereitgestellte Container kostenfrei entsorgt werden.
Nähere Informationen und Beispiele dazu finden Sie im Faltblatt zum Projekt.
Brennbare Abfälle, die wegen Art und Menge weder über die Mülltonne noch als Sperrmüll zu entsorgen sind, können auch direkt beim Müllheizkraftwerk Burgkirchen angeliefert werden.
Im Landkreis Altötting sind Restmüllbehälter von 60 l bis 1.100 l zugelassen.
Für die An-, Um- und Abmeldung Ihrer Mülltonne stehen Ihnen die Mitarbeiter der Stadt- und Gemeindeverwaltungen zur Verfügung.
Die häufigsten Fragen rund um die Mülltonne.
Altpapier, Pappe und Kartonagen werden im Landkreis Altötting über die blaue Altpapiertonne entsorgt.
Die häufigsten Fragen rund um die Papiertonne.
In jedem Haushalt fallen Abfälle an, die für Mensch und Umwelt gefährlich sein können. Privathaushalte können Problemabfälle in haushaltsüblichem Umfang kostenlos im Rahmen der mobilen Problemmüllsammlung entsorgen. Die mobile Problemmüllsammlung findet dreimal jährlich statt.
Zum Sperrmüll zählen Abfälle, die zu groß und zu sperrig für die Mülltonnen sind. Nicht zum Sperrmüll zählen Elektrogeräte, Bauabfälle wie beispielsweise Türen und Fensterstöcke, Wertstoffe, Problemmüll und Hausmüll.
An den Wertstoffhöfen Plus E werden neben Altmetall und Altglas auch Elektrogeräte und Elektronikschrott kostenlos zur Entsorgung angenommen. An den gemeindlichen Wertstoffhöfen kann Altglas und Altmetall abgegeben werden. In einigen Gemeinden kann zudem Bauschutt und Grüngut angeliefert werden. (Betriebs- und Benutzungsordnung der Wertstoffhöfe)
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502728 | +49 8671 502 71 728 | S110 | Sabine.Baumgartl@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502712 | +49 8671 502 71 712 | S102 | Martin.Kurz@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502711 | +49 8671 502 71 711 | S102 | Imelda.Niederbuchner@LRA-aoe.de | |
Imelda
Niederbuchner
Zimmer: S102
Telefon: +49 8671 502711
Fax: +49 8671 502 71 711
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