Brand- und Katastrophenschutz

Aufgaben

  • Katastrophen-Einsatzleitung, Katastrophenschutzpläne und erweiterter Katastrophenschutz, Warn- und Alarmdienst
  • Koordinierungsstelle für Aufgaben der zivilen Verteidigung
  • Feuerwehrwesen
  • Sofortmaßnahmen bei Gefahrgutunfällen
  • Hochwasserwarndienst, Unwetterschäden
  • Bundesleistungsgesetz (soweit nicht in anderen Sachgebieten)
  • Rettungsdienstgesetz


Katastrophenschutz

Allgemeine Hinweise und Empfehlungen bei Hochwasser bzw. Unwettern
Achten Sie auf Unwetterwarnungen im Radio und Fernsehen!

Stellen Sie in einer ruhigen Stunde Überlegungen an, wie Sie selbst ihr Anwesen vor Überflutung schützen können, wenn es insbesondere an einem Hang, in einer Senke oder Tal oder in der Nähe eines Baches bzw. Ufers liegt! Aber auch an allen anderen Stellen, kann es bei entsprechenden Regenschauern zu erheblichen, örtlich begrenzten Überflutungen kommen.


Treffen Sie deshalb ggf. entsprechende Vorkehrungen unter Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte:

  • Wie wird Ihr Grundstück entwässert bzw. welchen Weg nimmt das Regenwasser normalerweise?
  • Sind die Regenabläufe, wie Gullys, Schächte, usw. frei von Laub, Schlamm, usw.?
  • Welche Dimension hat das Abflußrohr?
  • Welche max. Menge kann es aufnehmen bis es zum Rückstau kommt?
  • Welchen Weg nimmt dann voraussichtlich das Wasser? 


Kellergeschoß:

  • Wie hoch ist der Grundwasserstand?
  • Haben Sie nach längeren Regenfällen (klares) Wasser im Keller, das nach einiger Zeit wieder verschwindet?
  • Befindet sich im Keller ein Gully?
  • Hat dieser ein Rückstauventil?, Wenn ja, funktioniert es auch tatsächlich? (Wartung?)
  • Gibt es Durchbrüche (z.B. für Leitungen, usw.) od. offene Einlässe (insbesondere bei Baustellen) ?
  • Haben Sie von Außen einen Zugang zum Keller?
  • Lagern Sie im Keller wassergefährdende Flüssigkeiten (z.B. Heizöl)?
  • Sind die Behälter ggf. gegen Aufschwimmen bzw. Umkippen gesichert?
  • Befindet sich elektrische Einrichtungen im Keller (Hauszuleitung)?
  • Haben Sie elektrisch betriebene Geräte im Keller (z.B. Gefriertruhe, usw.) ?


Weitere Informationen:

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Hochwassernachrichtendienst

Wetterwarnungen

BRK-KV Altötting

Kreisfeuerwehrverband Altötting

Polizeipräsidium Oberbayern Süd

THW (Technisches Hilfswerk)

Kliniken Altötting/Mühldorf

Inhalt des Ratgebers:

Vorsorge für den Katastrophenfall

  • Persönliche Notfallvorsorge (Vorräte,...)
  • Notruf 112
  • Bauliche Sicherheit
  • Checkliste

Richtiges Handeln in Katastrophen

  • Unwetter
  • Feuer
  • Hochwasser
  • CBRN-Gefahrstoffe (chemische, biologische, radioaktive und nukleare Stoffe)

Hier finden Sie Ratgeber und Checkliste zum Download:

Flyer des Bundesamts für Bevölkerungsschutz, als Ratgeber für Krisen
Ratgeber

Flyer des Bundesamts für Bevölkerungsschutz, als Ratgeber für Krisen

Inhalt des Ratgebers:

  • Fakten aus der Vergangenheit
  • Stand heute
  • Persönliche Vorsorge / Alternativen

Hier finden Sie den Ratgeber zum Download: Download PDF-Datei Ratgeber

Hier finden Sie ein Video zu diesem Thema: Video zum Thema Stromausfall

 

Alternativ können Sie den Ratgeber beim Sachgebiet Brand – und Katastrophenschutz als PDF-Version oder als Broschüre anfordern.

Vorsorge und Selbsthilfe bei einem Stromausfall, Bevölkerungsschutz

KATWARN ist ein ergänzendes Warnsystem, das bei Unglücksfällen (z.B. Großbrände, Stromausfälle, Bombenfunde, Pandemieausbrüche etc.) zusätzlich zu den allgemeinen Informationen durch Polizei, Feuerwehr und Medien die betroffenen Bevölkerungsgruppen postleitzahlengenau informiert.

Außer den üblichen Gebühren des Mobilfunkanbieters für die einmalige SMS-Anmeldung bei KATWARN – gegebenenfalls für die Um- bzw. Abmeldung – ist der Warndienst, kostenfrei. (siehe Online-Dienste/Apps)

KATWARN Logo
KATWARN

KATWARN Logo

Der Landkreis Altötting kann die Bevölkerung mittels Sirenen flächendeckend warnen. Hierzu stehen dem Landkreis rd. 100 Sirenen zur Alarmierung der Feuerwehren als auch zur Warnung der Bevölkerung zur Verfügung. Die Auslösung erfolgt analog, der Feuerwehralarmierung per Funksignal. Für den Bürger, wie für den aktiven Feuerwehrangehörigen sind nur zwei Signale zu unterscheiden:

Sirenensignal - Feueralarm

Bedeutung:
Signal dient zur Alarmierung der Feuerwehr

Verhaltensregeln:
Achten Sie als Verkehrsteilnehmer jetzt besonders auf Einsatzfahrzeuge mit Sondersignal!
Achten Sie auf (ihre) Kinder, damit diese nicht durch Unwissenheit falsch reagieren!

Erklärung des Sirenensignals bei Feueralarmen
Feueralarm

Erklärung des Sirenensignals bei Feueralarmen

Sirenensignal - Radiogerät einschalten, auf Durchsachen achten!

Bedeutung:
Signal dient zur Aufforderung der Bevölkerung: "Radio einschalten, auf Durchsagen achten!
(Hinweis: Zwischen Sirenensignal und Radiodurchsage können einige Minuten vergehen!)

Verhaltensregeln:
Schalten Sie Ihr Rundfunkgerät ein und achten Sie auf Durchsagen! (Radio Bayern 3, od. Bayern 5 aktuell, od. Antenne Bayern, od. Radio Inn-Salzach-Welle/ISW)

Helfen sie Kindern, älteren und behinderten Menschen. Informieren Sie ausländische Mitbürger!

Informieren Sie Ihre Nachbarn und Straßenpassanten über die Durchsagen!

Befolgen Sie die behördlichen Anweisungen!

Telefonieren Sie nur im Notfall! Fassen Sie sich kurz!

Erklärung des Notfallsirenensignals bei Radiogeräte
Sirenensignal - Radiogerät einschalten, auf Durchsachen achten!

Erklärung des Notfallsirenensignals bei Radiogeräte

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Thöni, Bernhard
+49 8671 502254 +49 8671 502 71 254 2.31
Bernhard Thöni
Zimmer: 2.31
Telefon: +49 8671 502254
Fax: +49 8671 502 71 254
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Brandl, Manfred
+49 8671 502230 +49 8671 502 71 230 2.30
Manfred Brandl
Zimmer: 2.30
Telefon: +49 8671 502230
Fax: +49 8671 502 71 230
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Stiegler, Florian
+49 8671 502231 +49 8671 502 71 231 2.30
Florian Stiegler
Zimmer: 2.30
Telefon: +49 8671 502231
Fax: +49 8671 502 71 231
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting

Landratsamt Altötting

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Bahnhofstraße 38
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