Wohngeld
Allgemeines Wohngeld für Mieter und Eigentümer
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird jedoch grundsätzlich nur auf Antrag geleistet. Beim Vorliegen auch der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld.
Das Wohngeld gibt es in der Form des Mietzuschusses und in der Form des Lastenzuschusses. Den Mietzuschuss können Mieter oder Untermieter beantragen. Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes sind antragsberechtigt. Lastenzuschuss für eigengenutzten Wohnraum können Eigentümer eines Eigenheimes, einer Eigentumswohnung und Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts beantragen.
Der Wohngeldantrag ist mit den erforderlichen Nachweisen bei der Gemeinde oder der Stadt einzureichen, in der der Wohnraum liegt.
Wohngeldberechnung
Unser Service für Sie:
Nachfolgend werden Sie auf einen externen Server der Fa. Telecomputer, Berlin weitergeleitet. Hier können Sie sich aufgrund Ihrer Eingaben einen evtl. möglichen Wohngeldanspruch berechnen lassen.
Aufgaben und Dienstleistungen
Landratsamt Altötting - Außenstelle Pater-Joseph-Anton-Str. 14
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr