Wasserrecht; Wasserrechtsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung
Die untere Wasserrechtsbehörde im Landratsamt Altötting führt Verfahren durch, für die nach den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften eine öffentliche Auslegung der vom Träger des Vorhabens eingereichten Unterlagen vorgesehen ist. Hierfür ist vorgeschrieben, die Unterlagen in Papierfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme bei den Gemeinden, in denen sich das jeweilige Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, auszulegen und zusätzlich auf einer Internetseite der Kreisverwaltungsbehörde zugänglich zu machen.
Auslegungszeiten und -orte, sowie die für das jeweilige Verwaltungsverfahren geltenden Einwendungsfristen und alle sonst für das Verfahren wichtigen Informationen werden nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften öffentlich bekannt gemacht, bei den Gemeinden genügt meist die ortsübliche Bekanntmachung. Nur die in der Bekanntmachung enthaltenen Angaben sind – ebenso wie die ausgelegten Planunterlagen – für das Verfahren verbindlich. Bitte beachten Sie insbesondere, dass rechtswirksame Einwendungen weiterhin nicht per E-Mail erhoben werden können.
Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen die eingereichten Unterlagen in elektronischer Fassung zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgt durch unmittelbare Einstellung der Unterlagen durch das Landratsamt Altötting. Hiermit wird die Transparenz der Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erhöht und Gelegenheit gegeben, die Planunterlagen unabhängig von den Öffnungszeiten der Auslegungsräume zu studieren. Die Unterlagen stehen im Regelfall bis zum Abschluss des Verfahrens, zumindest aber für die Dauer der Auslegung, auf der Unterlagenplattform bereit.
Bei laufenden Verfahren finden Sie unten angefügt weitere Dokumente:
- für öffentliche Wasserversorgungen und Brauchwasserversorgung der Industrie
- für Kühlwasserversorgung eines geothermischen Kraftwerks
- für kommunale und gewerbliche/industrielle Abwassereinleitungen aus Kläranlagen und Mischwasserbehandlungsanlagen in Gewässer
- für Wasserkraftanlagen
- Neuausweisungen
- Änderung bestehender Wasserschutzgebiete
- für Hochwasserschutz
- Gewässerausbau
- Halsbach
- Reischachbach
- Mörnbach
- Salzach
- Alz