Bestattungskosten; Informationen und Beantragung
Der Träger der Sozialhilfe, der bis zum Tod des Hilfeempfängers Sozialhilfe geleistet hat, übernimmt die erforderlichen Bestattungskosten, wenn den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Als anspruchsberechtigte Personen kommen insbesondere in Betracht: die Erben, vertraglich Verpflichtete oder Unterhaltsverpflichtete des Verstorbenen bzw. - soweit vorstehende Verpflichtete nicht vorhanden sind - auch Personen, die nach der Bestattungsverordnung zur Besorgung der Bestattung verpflichtet sind.
Als Kosten wird der Aufwand für eine würdige, den örtlichen Verhältnissen entsprechende einfache Bestattung einschließlich aller Gebühren übernommen. Überführungskosten werden getragen, wenn die Besonderheit des Einzelfalles dies rechtfertigt.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502451 | +49 8671 502 71 451 | Bahnhofstr.50/EG09 | Christian.Sparck@LRA-aoe.de | |
Christian
Sparck
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG09
Telefon: +49 8671 502451
Fax: +49 8671 502 71 451
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+49 8671 502479 | +49 8671 502 71 479 | Bahnhofstr.50/EG08 | Barbara.Pretzer@LRA-aoe.de | |
Barbara
Pretzer
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG08
Telefon: +49 8671 502479
Fax: +49 8671 502 71 479
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+49 8671 502452 | +49 8671 502 71 452 | Bahnhofstr. 50/EG13 | andrea.trieflinger@lra-aoe.de | |
Andrea
Trieflinger
Zimmer: Bahnhofstr. 50/EG13
Telefon: +49 8671 502452
Fax: +49 8671 502 71 452
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Landratsamt Altötting Außenstelle - Bahnhofstraße 50 - Sozialwesen
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