Erziehungshilfen und Unterstützungsleistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche; Informationen

Allgemeines

Personensorgeberechtigte haben bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für dessen Entwicklung geeignet und notwendig ist. Die Möglichkeiten reichen von ambulanten, über teilstationäre bis hin zu stationären Hilfen. Das örtlich zuständige Jugendamt berät über die geeigneten bzw. die notwendigen Maßnahmen; gemeinsam wird ein Plan für die Hilfeleistung (Hilfeplan) aufgestellt.

Insbesondere kommen folgende Maßnahmen in Betracht:

Für die Inanspruchnahme der Erziehungsberatung ist im Gegensatz zu vielen anderen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe keine vorherige Antragstellung beim Jugendamt erforderlich. Erziehungsberatungsstellen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung elterlicher Erziehungskompetenzen. Multidisziplinäre Fachteams unterstützen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und/oder familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren. Von der Geburt bis ins Erwachsenenalter werden differenzierte entwicklungsbegleitende Unterstützungs- und Beratungsleistungen zu allen Lebens- und Problemlagen angeboten.

Große Bedeutung kommt der Arbeit der Erziehungsstellen u. a. im Bereich Trennung und Scheidung zu. Insbesondere gilt dies für hochstrittige Konflikte, die eine enge Kooperation von Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle und Familiengericht erfordern (Trennung- und Scheidungsberatung).

Ergänzend hierzu können sich Eltern unter www.bke-elternberatung.de und junge Menschen unter www.bke-jugendberatung.de Orientierung und Unterstützung durch die von den Ländern finanzierte Virtuelle Beratungsstelle der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung holen.

Die Soziale Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen helfen, durch soziales Lernen in der Gruppe Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensprobleme zu überwinden.

Der Erziehungsbeistand/Betreuungshelfer soll Minderjährigen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen Rat und Hilfe geben und unter Aufrechterhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt Familien durch intensive Betreuung und Begleitung bei ihren Erziehungsaufgaben, der Bewältigung von Alltagsproblemen und der Lösung von Konflikten und Krisen sowie beim Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Sozialpädagogische Familienhilfe bietet Hilfe zur Selbsthilfe.

In einer Tagesgruppe wird die Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe gefördert. Durch die Begleitung der schulischen Förderung und der Elternarbeit wird der Verbleib des Kindes in der Familie unterstützt.

Sind Eltern zur Erziehung eines Kindes nicht in der Lage, so kann die Unterbringung ihres Kindes für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer in einer anderen Familie eine geeignete Hilfe darstellen (Pflegekinder, Hilfen für).

Heime für Minderjährige bieten ausdifferenzierte Betreuungsformen für Kinder und Jugendliche, die außerhalb der eigenen Familie untergebracht werden. Grundsätzlich wird die Rückkehr in die Herkunftsfamilie angestrebt oder der junge Mensch auf ein selbständiges Leben vorbereitet. Elternarbeit ist hierbei stets wichtig und deshalb konzeptioneller Bestandteil.

Eine Hilfeform, die sich speziell an Jugendliche richtet, die bei der Findung einer eigenen Rolle im sozialen Leben unterstützt werden müssen, ist die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.

Die Eingliederungshilfe hilft seelisch behinderten oder von einer seelischen Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen, wenn die seelische Gesundheit von dem typischen Zustand über eine längere Zeit abweicht und die Teilhabe am Leben beeinträchtigt ist oder dies droht.

Weitere ergänzende Maßnahmen zur Unterstützung der Erziehung in der Familie sind Betreuung in Kindertagesstätten, Bildungsveranstaltungen für Eltern und Mütterberatung.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Dötter, Magdalena
+49 8671 502394 +49 8671 502 71 394 3.25
Magdalena Dötter
Zimmer: 3.25
Telefon: +49 8671 502394
Fax: +49 8671 502 71 394
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Huber, Simone
+49 8671 502331 +49 8671 502 71 331 3.31
Simone Huber
Zimmer: 3.31
Telefon: +49 8671 502331
Fax: +49 8671 502 71 331
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Kozica, Sarah
+49 8671 502362 +49 8671 502 71 362 3.28
Sarah Kozica
Zimmer: 3.28
Telefon: +49 8671 502362
Fax: +49 8671 502 71 362
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Kunze, Amelie
+49 8671 502393 +49 8671 502 71 393 3.30
Amelie Kunze
Zimmer: 3.30
Telefon: +49 8671 502393
Fax: +49 8671 502 71 393
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Maier, Sarah-Aline
+49 8671 502358 +49 8671 502 71 358 3.31
Sarah-Aline Maier
Zimmer: 3.31
Telefon: +49 8671 502358
Fax: +49 8671 502 71 358
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Mannke, Lisa
+49 8671 502329 +49 8671 502 71 329 3.29
Lisa Mannke
Zimmer: 3.29
Telefon: +49 8671 502329
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Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Sauer, Sophia
+49 8671 502330 +49 8671 502 71 330 3.30
Sophia Sauer
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