Betäubungsmittel; Beglaubigung der Ärztlichen Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Ausland
Gemäß den Vorgaben der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) dürfen Ärzte Betäubungsmittel in angemessener Menge für ihre Patienten verschreiben. Die Patienten sind im Fall einer grenzüberschreitenden Reise berechtigt, die aufgrund der ärztlichen Verschreibung erworbenen Betäubungsmittel in einer für die Reise angemessenen Menge aus- oder einzuführen.
Hierfür müssen im Schengen-Raum für Reisen bis zu 30 Tagen ärztliche Bescheinigungen nach Artikel 75 des Schengener Abkommens mitgeführt werden, die vor Reisebeginn durch das Gesundheitsamt beglaubigt werden müssen.
Bei Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums empfiehlt die Bundesopiumstelle gemäß des Leitfaden für Reisende (Link: https://www.incb.org/incb/en/travellers/index.html) des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) ebenfalls eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Die Formulare für das Mitführen von Betäubungsmitteln für Vertragsstaaten des Schengener Abkommens sowie für andere Länder finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Weiterführende Informationen sind auf der Webseite der Bundesopiumstelle verfügbar: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen-mit-Betaeubungsmitteln/_node.html
Das Gesundheitsamt Altötting beglaubigt nur Bescheinigungen, die von einem im Landkreis Altötting tätigen Arzt ausgestellt wurden (örtliche Zuständigkeit).
Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine separate Bescheinigung erforderlich.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Sie Ihren behandelnden Arzt bitten, die Bescheinigung zunächst vorab an das Gesundheitsamt faxen. Dies ermöglicht eine frühzeitige Überprüfung und Rückmeldung an die Praxis, falls Änderungen erforderlich sind. Sobald die Überprüfung der Bescheinigung abgeschlossen ist, werden Sie von Ihrer Praxis informiert, dass die Bescheinigung abholbereit ist und können telefonisch oder per Email einen Termin zur Beglaubigung im Gesundheitsamt vereinbaren.
Für die Beglaubigung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Durch den Arzt unterschriebene Bescheinigung im Original, welche zuvor von uns überprüft wurde
- Gültiges Ausweisdokument
- Gebühr in Höhe von 8,50 € pro Arzt und Reise, die bitte in bar zu entrichten ist.
Wir bitten um Verständnis, dass die Beglaubigung nur nach vorheriger Terminvereinbarung und Vorlage der genannten Unterlagen durchgeführt werden kann.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502 900 | gesundheitsamt.aoe@LRA-aoe.de | |||
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Landratsamt Altötting - Gesundheitsamt (im DiFAZ)
Montag - Mittwoch
08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Donnerstag
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