Führerschein; Verlängerung der Fahrerlaubnis der Gruppe 2 (LKW und Bus) und Beantragung des Fahrerqualifikationsnachweises für Berufskraftfahrer
Berufskraftfahrer benötigen zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis für den LKW (also beispielsweise die Klasse C) oder Bus (hier wäre z. B. die Klasse D notwendig) noch den Fahrerqualifikationsnachweis (FQN). Damit können Sie sich im Straßenverkehr beim Transport von Personen oder Güter zusätzlich ausweisen. Den FQN bekommen Berufskraftfahrer, die entweder eine Grundqualifizierung haben oder wenn der Führerschein für den LKW ihnen bis zum 09.09.2009 bzw. für den Bus bis zum 09.09.2008 erteilt wurde.
Der FQN ist auf fünf Jahre befristet. Um ihn zu verlängern, muss eine Weiterbildung von insgesamt 35 Stunden nachgewiesen werden. Die Weiterbildung kann nur in dem Mitgliedsstaat absolviert werden, in dem der Teilnehmer seinen ordentlichen Wohnsitz hat, oder in einem Mitgliedstaat, in dem er arbeitet.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- bisheriger Führerschein
- ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (Augenarzt)
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (Hausarzt)
Für Bus zusätzlich:
- Aktuelles behördliches Führungszeugnis (darf bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein)
Ab dem 50. Lebensjahr (oder wenn die Verlängerung darüber hinaus gehen soll):
- Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners (Leistungstestung)
- Fahrerlaubnisbehörde - Antrag Verlängerung Geltungsdauer Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisbehörde - Gebührenübersicht-Führerscheinstelle
- Fahrerlaubnisbehörde - Ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (Augenarzt)
- Fahrerlaubnisbehörde - Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (Hausarzt)
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Hinweisblatt Schlüsselzahlen ab 01.02.2021
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Ansprechpartner
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+49 8671 502543 | +49 8671 502 71 543 | Bahnhofstr. 34 E.03 | karin.lippl@lra-aoe.de | |
Karin
Lippl
Zimmer: Bahnhofstr. 34 E.03
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+49 8671 502562 | +49 8671 502 71 562 | E.25 | Marlene.Stadler@LRA-aoe.de | |
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Fahrerlaubnisbehörde
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Landratsamt Altötting
- Abteilung 1 - Zentrale Angelegenheiten, Kreisentwicklung, Öffentliche Sicherheit und Verkehrswesen
- Sachgebiet 16 - Verkehrswesen (Zulassung, Führerschein, Baustellen und Verkehr)
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