Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.
Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben. Wenden Sie sich dazu an die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde).
Erleichterungen werden abhängig vom Ausstellungsstaat der nationalen Fahrerlaubnis bei Antragstellung nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Auch weitere Unterlagen sind abhängig vom Ausstellungsstaat.
Antragsunterlagen für die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Antrag auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Ausländischer Führerschein im Original
- Biometrisches, aktuelles Foto
- Personalausweis bzw. Pass oder weiteres Ausweisdokument im Original (bei postalischer Antragstellung nur eine Kopie)
- Kontrollblatt (online auf der Homepage des Landratsamts); Im Kontrollblatt bitte mit Feinliner innerhalb des Rahmens unterschreiben, ohne den Rand zu überschreiben
- Bisheriger Führerschein im Original
- Anmeldung des Einwohnermeldeamtes
Zusätzlich bei Nicht-EU-Führerscheinen, die nicht in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung aufgeführt sind
- ggf. Übersetzung und Klassifizierung des ausländischen Führerscheins
- Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtest oder ein Zeugnis über augenärztliche Untersuchung gemäß Anlage 6 Nr. 2.2 Fahrerlaubnis-Verordnung (Augenarzt) (gilt 2 Jahre)
Zusätzlich bei der Umschreibung von Klassen der Gruppe 2 (LKW oder Bus)
- Ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (Augenarzt) (gilt 2 Jahre ab Ausstellung)
- Bescheinigung für die ärztliche Untersuchung (Hausarzt) (gilt 1 Jahr ab der Ausstellung)
- Bei Berufskraftfahrern 5 Module bzw. eine Grundqualifizierung
- Aktuelles behördliches Führungszeugnis (darf nicht älter als 3 Monate sein, nur für die Verlängerung der Klassen D1, D, D1E und DE)
- Gutachten eines Betriebs- oder Arbeitsmediziners ( Verlängerung der Klassen D, D1, D1E und DE über das 50. Lebensjahr)
- Fahrerlaubnisbehörde - Gebührenübersicht-Führerscheinstelle
- Fahrerlaubnisbehörde - Antrag auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisbehörde - Zeugnis über augenärztliche Untersuchung gemäß Anlage 6 Nr. 2.2 Fahrerlaubnis-Verordnung (Augenarzt)
- Fahrerlaubnisbehörde - Ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (Augenarzt)
- Fahrerlaubnisbehörde - Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (Hausarzt)
- Fahrerlaubnisbehörde - Sehtestbescheinigung (Anlage 6 Nr. 1.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|---|
|
+49 8671 502543 | +49 8671 502 71 543 | Bahnhofstr. 34 E.03 | karin.lippl@lra-aoe.de | |
Karin
Lippl
Zimmer: Bahnhofstr. 34 E.03
Telefon: +49 8671 502543
Fax: +49 8671 502 71 543
|
|||||
|
+49 8671 502525 | +49 8671 502 71 525 | E.25 | Funktionspostfach.Fahrerlaubnisbehoerde@lra-aoe.de | |
|
|||||
|
+49 8671 502544 | +49 8671 502 71 544 | E.26 | Erik.Streck@LRA-aoe.de | |
|
|||||
|
+498671 502546 | +498671 50271 546 | E.25 | Funktionspostfach.Fahrerlaubnisbehoerde@lra-aoe.de | |
|
|||||
|
+49 8671 502562 | +49 8671 502 71 562 | E.25 | Marlene.Stadler@LRA-aoe.de | |
|
Landratsamt Altötting
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Die von Ihnen getroffene Auswahl kann über die Seite Datenschutz nachträglich geändert werden.
Sie haben die personalisierten Cookies nicht ausgewählt. Um diese Seite betreten zu können, müssen sie diese per Auswahl zulassen.
Sie haben das Komfort-Cookie nicht ausgewählt. Um den Zugriff auf das Element oder die Seite dauerhaft zu gewähren, müssen Sie dieses per Auswahl zulassen.
Notwendig:
Diese Cookies sind zur Funktion der Website erforderlich und können in Ihren Systemen nicht deaktiviert werden. In der Regel werden diese Cookies nur als Reaktion auf von Ihnen getätigte Aktionen gesetzt, die einer Dienstanforderung entsprechen, wie etwa dem Festlegen Ihrer Datenschutzeinstellungen, dem Anmelden oder dem Ausfüllen von Formularen. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass diese Cookies blockiert oder Sie über diese Cookies benachrichtigt werden. Einige Bereiche der Website funktionieren dann aber nicht. Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.
Name: ASP.NET_SessionId
Dauer: Bis zum Beenden der Browsersession
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Sitzungscookie für allgemeine Plattformen, der von Websites verwendet wird, die mit Microsoft .NET-basierten Technologien geschrieben wurden. Wird normalerweise verwendet, um eine anonymisierte Benutzersitzung durch den Server aufrechtzuerhalten.
Name: __RequestVerificationToken
Dauer: Bis zum Beenden der Browsersession
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Wird vom System gesetzt, sobald ein Anmeldeformular auf der Seite angezeigt wird, es werden noch keine Inhalte geschrieben.
Name: ld-cookieselection**
Dauer: 30 Tage
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Speichert die Einstellung der Cookie-Auswahl