Neuzulassung
Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug auf Ihre(n) Namen / Firma zulassen.
Sie sind mit Hauptwohnsitz im Landkreis Altötting gemeldet oder nutzen die Möglichkeit innerhalb des Verbundes der erweiterten Zuständigkeit (VeZ) ein Neufahrzeug anzumelden.
Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: Landkreis Altötting (Landkreise / Städte innerhalb des Verbundes der erweiterten Zuständigkeit VeZ) ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung).
Sie haben bereits deutsche Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil II und EG-Übereinstimmungserklärung COC) für das Fahrzeug. Die Zulassungsbescheinigung Teil II hat eine Gültigkeit von 18 Monaten ab Werkdatum. Nach Ablauf dieser 18 Monaten muss eine neue Begutachtung (HU) durch einen anerkannten Sachverständigen, von Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr oder von Prüfingenieuren einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorgelegt werden.
Wenn für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt wurde, müssen Sie ein Gutachten nach § 21 StVZO durch einen anerkannten Sachverständigen, von Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr oder von Prüfingenieuren einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vornehmen lassen.
Sie haben die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren oder vor Ort eine gewünschte Kombination für Ihr zukünftiges Kennzeichen auszuwählen. Ansonsten wird Ihnen ein nächstes freies Kennzeichen zugeteilt.
- Aktueller Personalausweis oder Reisepass
- Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil nachzuweisen
- Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten": Betreuerausweis
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht, sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Ausweis des Vollmachtgebers (Kopie reicht aus).
- SEPA Lastschriftmandat des Fahrzeughalters / Kontoinhabers (bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen erst ab 10 Jahren erforderlich)
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- EG-Übereinstimmungserklärung (COC) bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
- Reservierungsbestätigung für Ihr Wunschkennzeichen (nur erforderlich, wenn Sie ein Kennzeichen reserviert haben)
Landratsamt Altötting
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
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