Denkmalschutz
Aufgaben
Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes, insbesondere
- Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis (Baudenkmal sowie Bodendenkmal),
- Verfolgung von Zuwiderhandlungen,
- Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Die in Bayern bekannten Denkmäler (Bau- und Bodendenkmäler) sind in der Bayerischen Denkmalliste aufgeführt und können dort von jedermann eingesehen werden.
Zu den Denkmälern im Sinne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes gehören Baudenkmäler (Einzeldenkmäler), Ensembles (Mehrheit von baulichen Anlagen wie z.B. der Kapellplatz in Altötting oder der Neuöttinger Stadtplatz) und Bodendenkmäler.
Aufgaben und Dienstleistungen
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|---|
|
+49 8671 502211 | +49 8671 502 71 211 | 2.11 | Christian.Woehr@LRA-aoe.de | |
|
|||||
|
+49 8671 502350 | +49 8671 502 71 350 | E3.06 | Renate.Heinrich@LRA-aoe.de | |
|
|||||
|
+49 8671 502203 | +49 8671 502 71 203 | 2.03 | astrid.seybold@LRA-aoe.de | |
|
|||||
|
+49 8671 502417 | +49 8671 502 71 417 | 4.16 | Anna.Bichlmeier@LRA-aoe.de | |
|
Landratsamt Altötting
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Die von Ihnen getroffene Auswahl kann über die Seite Datenschutz nachträglich geändert werden.
Sie haben die personalisierten Cookies nicht ausgewählt. Um diese Seite betreten zu können, müssen sie diese per Auswahl zulassen.
Sie haben das Komfort-Cookie nicht ausgewählt. Um den Zugriff auf das Element oder die Seite dauerhaft zu gewähren, müssen Sie dieses per Auswahl zulassen.
Notwendig:
Diese Cookies sind zur Funktion der Website erforderlich und können in Ihren Systemen nicht deaktiviert werden. In der Regel werden diese Cookies nur als Reaktion auf von Ihnen getätigte Aktionen gesetzt, die einer Dienstanforderung entsprechen, wie etwa dem Festlegen Ihrer Datenschutzeinstellungen, dem Anmelden oder dem Ausfüllen von Formularen. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass diese Cookies blockiert oder Sie über diese Cookies benachrichtigt werden. Einige Bereiche der Website funktionieren dann aber nicht. Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.
Name: ASP.NET_SessionId
Dauer: Bis zum Beenden der Browsersession
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Sitzungscookie für allgemeine Plattformen, der von Websites verwendet wird, die mit Microsoft .NET-basierten Technologien geschrieben wurden. Wird normalerweise verwendet, um eine anonymisierte Benutzersitzung durch den Server aufrechtzuerhalten.
Name: __RequestVerificationToken
Dauer: Bis zum Beenden der Browsersession
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Wird vom System gesetzt, sobald ein Anmeldeformular auf der Seite angezeigt wird, es werden noch keine Inhalte geschrieben.
Name: ld-cookieselection**
Dauer: 30 Tage
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Speichert die Einstellung der Cookie-Auswahl