Gesundheitliche Aufklärung und Beratung für Kinder und Jugendliche und deren Sorgeberechtigte
Wichtige Termine zur Früherkennung von Krankheiten – vormerken, vereinbaren und einhalten
Für alle Früherkennungsuntersuchungen sind Zeiträume angegeben, innerhalb derer die Untersuchungen durchgeführt werden sollten. Nutzen Sie sie!
Früherkennungs- und Vorsorgetermine 0–6 Jahre und J1
Die Früherkennungs- und Vorsorge-Untersuchungen (U-Untersuchungen, J1, Impfschutz und zahnärztliche Untersuchungen) sollen innerhalb bestimmter Zeiträume bei einem Kinderarzt oder in Ausnahmefällen bei einem Hausarzt stattfinden. Wann welcher Untersuchungs- oder Impftermin ansteht, finden Sie in dieser Übersicht.
Die Früherkennung und rechtzeitige Behandlung mancher Erkrankungen sind nur in einer bestimmten Altersspanne erfolgversprechend. So ist die U3 in der vierten bis fünften Lebenswoche zum Beispiel wichtig, um eine mögliche Fehlstellung der Hüftgelenke rechtzeitig zu entdecken und zu behandeln.
Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse gelten bestimmte Zeitspannen für die jeweilige Vorsorgeuntersuchung. Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse rechtzeitig in Verbindung, wenn diese Fristen nicht eingehalten werden können.
Termine für Vorsorgeuntersuchungen | kindergesundheit-info.de
U9-Untersuchung – 60. bis 64. Lebensmonat
Diese Früherkennungsuntersuchung kurz vor Schulbeginn hat eine besondere Bedeutung. Ihr Kind hat seit der vorangegangenen Untersuchung wieder große Entwicklungsschritte gemacht, und mit dem nahenden Schulbeginn steht ihm ein ganz neuer Lebensabschnitt bevor.
Bei der Schuleingangsuntersuchung durch das Gesundheitsamt muss der Nachweis über die erfolgte U9 verpflichtend vorgelegt werden. Wenn bei der Schuleingangsuntersuchung kein Nachweis über die durchgeführte U9 vorgelegt oder nachgereicht werden kann, weil zum Beispiel das Zeitfenster für die Untersuchung in Ihrer Kinderarztpraxis verpasst wurde, wird stattdessen eine schulärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt durchgeführt.
Bei der U9 wird Ihr Kind körperlich untersucht und auf mögliche Entwicklungsauffälligkeiten geachtet. Die Körperhaltung, Beweglichkeit und Geschicklichkeit Ihres Kindes werden kontrolliert. Ein Schwerpunkt liegt auf der Sprachentwicklung Ihres Kindes. Sollten sich Probleme oder Auffälligkeiten zeigen, kann vor Schuleintritt durch gezielte Unterstützung noch eine Verbesserung erzielt werden. Auch wenn Sie selbst etwas an Ihrem Kind beunruhigt oder Ihnen Sorgen bereitet, sollten Sie dies unbedingt zur Sprache bringen.
Bei der U9 wird auch der Impfschutz Ihres Kindes überprüft, und es werden anstehende Auffrischungsimpfungen durchgeführt.
Ausführliche Informationen zu den Infektionskrankheiten und Impfungen finden Sie im Themenportal der BZgA: www.impfen-info.de.
Die J1-Untersuchung – Gesundheits-Check im Jugendalter
Das Früherkennungsprogramm für Kinder umfasst mit der J1 eine weitere Vorsorgeuntersuchung: Die Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) wendet sich an Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren. Nach einer längeren Zeitspanne bietet sie eine gute Gelegenheit, den allgemeinen Gesundheitszustand Ihres Kindes, seinen Impfstatus und seine Entwicklung insgesamt zu überprüfen. Sollte es Probleme geben, zum Beispiel Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben, können diese bei der J1 frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Ab dem Alter von 12 Jahren kann für Ihr Kind ein Termin in einer Praxis für Kinder- und Jugendmedizin vereinbart werden. Die J1 kann auch in einer Praxis für Allgemeinmedizin durchgeführt werden, wenn keine Praxis für Kinder- und Jugendmedizin in der Nähe ist. Die Kosten der Untersuchung werden durch die Krankenkassen übernommen. Für den Termin ist lediglich die Mitnahme der Versicherungskarte und des Impfpasses notwendig.
Sie können Ihr Kind sehr gerne zum Untersuchungstermin begleiten, es kann aber auch einen Freund oder eine Freundin mitnehmen oder alleine zur J1 gehen – die Entscheidung, wo und wie es diese letzte Untersuchung des Früherkennungsprogramms durchführen lassen möchte, liegt bei Ihrem Kind.
Ansprechpartner
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+49 8671 502 900 | seu-aoe@lra-aoe.de | |||
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