Tierseuchenbekämpfung
Aufgaben
- Bekämpfungsmaßnahmen im Tierseuchenfall einschließlich Entschädigungen und Beihilfen
- Planung und Durchführung von systematischen Bekämpfungsprogrammen
- Überwachung des Viehverkehrs
- Verbringen, Ein-, Aus- und Durchfuhr von lebenden Tieren und Waren
- Beratung von Tierhaltern und Tierärzten
Tierseuchenbekämpfung
Das öffentliche Interesse an der Tierseuchenbekämpfung begründet sich nicht nur aus den enormen volkswirtschaftlichen Auswirkungen vieler Tierkrankheiten, sondern auch aus dem notwendigen Schutz des Menschen vor übertragbaren (Tier-)Krankheiten. Das Veterinäramt koordiniert freiwillige und staatlich angeordnete Bekämpfungsprogramme, trifft Vorkehrungen für den Fall eines Seuchenausbruchs und versucht Krankheiten bereits im Vorfeld durch entsprechende Schutzmaßnahmen zu verhindern. Wegen der Bedeutung einer schnellen und gezielten Datenverarbeitung für die Organisation von Bekämpfungsmaßnahmen erstreckt sich dies auch auf die Betreuung der fachspezifischen EDV-Programme.
An einer wirkungsvollen Tierseuchenbekämpfung besteht aus zwei Gründen ein öffentliches Interesse:
- Tierseuchen können weitreichende volkswirtschaftliche Auswirkungen nach sich ziehen (Beispiele: BSE, Schweinepest, Maul- und Klauenseuche, Geflügelpest).
- Es ist notwendig, den Menschen vor übertragbaren (Tier-)Krankheiten („Zoonosen“) zu schützen (Beispiele: Tollwut, Brucellose, Milzbrand, Salmonellose, Psittakose).
Auf beiden Feldern hat das öffentliche Veterinärwesen in den letzten Jahrzehnten erhebliche Erfolge erzielt. So wurden in Bayern ansteckende Tierkrankheiten wie die BHV1, Tuberkulose, Brucellose und Leukose der Rinder, die Aujeszkysche Krankheit der Schweine oder die Tollwut weitgehend getilgt. Die Einschleppung von Maul- und Klauenseuche, Schweinepest und Geflügelpest aus anderen Ländern konnte während der Seuchenzüge der letzten Jahre verhindert werden. Für eine erfolgreiche landwirtschaftliche Nutztierhaltung unter modernen Bedingungen ist ein funktionierendes Veterinärwesen deshalb eine Grundvoraussetzung.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei auf die unmittelbare Bekämpfung einzelner Krankheiten, aber auch auf vorbeugende Maßnahmen wie die Überwachung der Ein- und Ausfuhr, des Viehverkehrs oder des Handels mit Tieren. Die nachfolgende Zusammenstellung einzelner Aufgaben soll Ihnen einen Überblick über unsere Zuständigkeiten geben:
- Überwachung und Organisation staatlicher Bekämpfungsprogramme (BHV1, BVD, Tuberkulose, Leukose, Brucellose, Aujeszkysche Krankheit)
- Koordination freiwilliger Bekämpfungsprogramme
- Organisation der Maßnahmen im Falle des Verdachts oder des Auftretens einer anzeigepflichtigen oder sonstigen staatlich zu bekämpfenden Tierseuche (Beispiele: BSE, Scrapie, Blauzungenkrankheit, Equine Infektiöse Anämie)
- Mitwirkung bei der Abwicklung von Entschädigungen, Beihilfen und Kostenerstattungen, die sich aus dem Tierseuchengesetz oder der Satzung der Tierseuchenkasse ergeben
- Vorbereitung auf mögliche Seuchenausbrüche und Aktualisierung von notwendiger Ausstattung (Tierseuchennotfallplan, EDV, Materialien)
- Betreuung und Aktualisierung der für die Seuchenbekämpfung notwendigen EDV-Programme: TIZIAN, TSN, TRACES
- Beratung und Überprüfung von Tierhaltungen hinsichtlich seuchenvorbeugender Maßnahmen (Schweinehaltungshygieneverordnung)
- Fachliche Mitwirkung bei der Genehmigung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten
- Ausstellung von Gesundheitszeugnissen für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr, Beratung bei Fragen zum Reiseverkehr mit Heimtieren
- Überwachung der Ein- und Ausfuhr von Nutztieren, Ausstellung der Gesundheitsbescheinigungen für den innergemeinschaftlichen Handel und die Ausfuhr in Drittländer, europaweite EDV-Meldung des Viehverkehrs
- Überwachung von Tierschauen, -ausstellungen und –märkten
- Fachliche Mitwirkung bei der veterinärrechtlichen Zulassung und Überwachung von Viehhandel, von Viehtransporteuren und von Sammelstellen
- Überprüfung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen und der Meldungen in Rinder- und Schweinedatenbank
- Überwachung des Verfütterungsverbots von tierischem Eiweiß an Nutztiere
- Überwachung des Verkehrs mit Tierimpfstoffen
Weitere Informationen zum Tierseuchenrecht erhalten sie auf den Internetseiten des:
- Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
- Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
- Informationen zu Entschädigungsfragen und Beihilfen erhalten Sie auf der Internetseite der Bayerischen Tierseuchenkasse
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|---|
Dr.
|
+49 8671 502 803 | +49 8671 502 71 819 | Pater-Joseph-Anton-Straße 14 Zi.EG07 | Korbinian.Dr.Waesle@LRA-aoe.de | |
Dr.
Korbinian
Wäsle
Zimmer: Pater-Joseph-Anton-Straße 14 Zi.EG07
Telefon: +49 8671 502 803
Fax: +49 8671 502 71 819
|
|||||
Dr.
|
+49 8671 502806 | +49 8671 502 71 819 | Pater-Joseph-Anton-Straße 14 Zi.EG07 | Franziska.Dr.Prehn@LRA-aoe.de | |
Dr.
Franziska
Prehn
Zimmer: Pater-Joseph-Anton-Straße 14 Zi.EG07
Telefon: +49 8671 502806
Fax: +49 8671 502 71 819
|
|||||
Dr.
|
+49 8671 502821 | +49 8671 502 71 819 | Pater-Joseph-Anton-Straße 14 Zi.EG07 | Christine.Dr.Weiss@LRA-aoe.de | |
Dr.
Christine
Weiß
Zimmer: Pater-Joseph-Anton-Straße 14 Zi.EG07
Telefon: +49 8671 502821
Fax: +49 8671 502 71 819
|
Landratsamt Altötting - Außenstelle Pater-Joseph-Anton-Str. 14
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Die von Ihnen getroffene Auswahl kann über die Seite Datenschutz nachträglich geändert werden.
Sie haben die personalisierten Cookies nicht ausgewählt. Um diese Seite betreten zu können, müssen sie diese per Auswahl zulassen.
Sie haben das Komfort-Cookie nicht ausgewählt. Um den Zugriff auf das Element oder die Seite dauerhaft zu gewähren, müssen Sie dieses per Auswahl zulassen.
Notwendig:
Diese Cookies sind zur Funktion der Website erforderlich und können in Ihren Systemen nicht deaktiviert werden. In der Regel werden diese Cookies nur als Reaktion auf von Ihnen getätigte Aktionen gesetzt, die einer Dienstanforderung entsprechen, wie etwa dem Festlegen Ihrer Datenschutzeinstellungen, dem Anmelden oder dem Ausfüllen von Formularen. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass diese Cookies blockiert oder Sie über diese Cookies benachrichtigt werden. Einige Bereiche der Website funktionieren dann aber nicht. Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.
Name: ASP.NET_SessionId
Dauer: Bis zum Beenden der Browsersession
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Sitzungscookie für allgemeine Plattformen, der von Websites verwendet wird, die mit Microsoft .NET-basierten Technologien geschrieben wurden. Wird normalerweise verwendet, um eine anonymisierte Benutzersitzung durch den Server aufrechtzuerhalten.
Name: __RequestVerificationToken
Dauer: Bis zum Beenden der Browsersession
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Wird vom System gesetzt, sobald ein Anmeldeformular auf der Seite angezeigt wird, es werden noch keine Inhalte geschrieben.
Name: ld-cookieselection**
Dauer: 30 Tage
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Speichert die Einstellung der Cookie-Auswahl