Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Gestattungen
Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke der öffentlichen Versorgung verlegt (z.B. Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation) werden vom Straßenbaulastträger Vereinbarungen, Verträge geschlossen.
In den Verträgen werden z.B. die Dokumentation der Leitungen, die Haftung für Schäden, Folgepflichten und – kosten sowie technische Bedingungen für die Wiederherstellung der Straße geregelt.
Für die Aufgrabung ist bei der Straßenverkehrsbehörde zusätzlich ein Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung zu stellen.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502205 | +49 8671 502 71 191 | 2.05 | Rosmarie.Urban@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502237 | +49 8671 502 71 237 | 2.05a | Sabine.Schoen@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502256 | +49 8671 502 71 256 | 2.05a | Christine.Schwannberger@LRA-aoe.de | |
Christine
Schwannberger
Zimmer: 2.05a
Telefon: +49 8671 502256
Fax: +49 8671 502 71 256
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+49 8671 502288 | +49 8671 502 71 288 | 2.05 | Alexandra.Udvardi@LRA-aoe.de | |
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Landratsamt Altötting - Sachgebiet 52
Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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