Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens
Wenn Sie ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen möchten, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.
Wenn Sie ein Fahrzeug zum dauerhaften Verbleib ins Ausland überführen möchten, so benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen).
Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug – vor Zulassung auf ein Ausfuhrkennzeichen – zur Identifikation bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden muss.
- Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
- Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden haben.
- Das Fahrzeug muss bis zum Endzeitpunkt des Ausfuhrkennzeichens über eine gültige Hauptuntersuchung verfügen. Liegt der Fälligkeitstermin der Hauptuntersuchung davor, ist ein Untersuchungsbericht einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation über die neue Hauptuntersuchung vorzulegen.
- Personalausweis o. Reisepass muss im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
Wichtig:
- Das Fahrzeug muss vor Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens zur Überprüfung vorgeführt werden.
- Ohne gültige Hauptuntersuchung kann keine Zulassung erfolgen!
- Ohne Vorlage aller benötigten Unterlagen kann ebenfalls keine Zulassung erfolgen!
- Es werden nur Versicherungsbestätigungen ohne Korrektur akzeptiert, denn Korrekturen auf der Versicherungsbestätigungskarte führen zu deren Ungültigkeit!
- Fahrzeugbrief / ZBII (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Fahrzeugschein / ZBI (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Versicherungsbestätigungskarte für Ausfuhrkennzeichen (gelb und in 3-facher Ausfertigung)
- Kennzeichenschild(er) - wenn Fahrzeug noch zugelassen.
- Personalausweis oder Reisepass oder eine amtlich beglaubigte Kopie.
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- SEPA-Mandat mit gültigen Kontendaten
- Liegen keine Bankdaten vor, muss vorher beim Zollamt in Eisenfelden die KFZ-Steuer einbezahlt werden!
Landratsamt Altötting
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Öffnungszeiten Faschingsdienstag
Landratsamt Altötting am Faschingsdienstag nur bis 12:00 Uhr geöffnet
Am Faschingsdienstag, 04. März 2025, ist das Landratsamt Altötting nur bis 12.00 Uhr für den Parteiverkehr geöffnet.
Annahmeschluss für die Kfz-Zulassungsstelle und die Fahrerlaubnisbehörde in Altötting sind an diesem Tag um 11.30 Uhr.
Landrat Erwin Schneider, der Personalrat sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten um Verständnis.
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