Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Umbaumaßnahmen von Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung
Dieses Darlehen unterstützt Menschen mit Behinderung. Gefördert werden kann im Bayerischen Wohnungsbauprogramm der Umbau von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum. Es handelt sich um ein zins- und tilgungsfreies Darlehen von bis zu 10.000 € mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Diese Mittel können für bauliche Maßnahmen, z. B. Badumbau, Einbau eines Treppenliftes sowie für Rampen für Rollstuhlfahrer beantragt, werden.
Auch hier gilt, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss. Eine nachträgliche Bewilligung ist grundsätzlich nicht möglich.
Weitere Informationen:
Vor der Antragstellung bitten wir Sie, mit uns telefonisch einen Termin für ein Informationsgespräch zu vereinbaren, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Bei dieser Gelegenheit können vorab telefonisch grundsätzliche Fragen zum Vorhaben und den notwendigen Unterlagen für das Gespräch geklärt werden.
Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (z.B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Eigenwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000,00 Euro erhalten.
- Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Die Förderung wird für die Anpassung von Eigenwohnraum bei behinderten Menschen gewährt. Liegt eine Schwerbehinderung vor, so ist der Bescheid oder Behindertenausweis vorzulegen; ansonsten genügt ein ärztliches Attest.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Das Verfahren ist zweistufig:
- Der Antrag muss beim Landratsamt mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde.
- Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.
- Die Auszahlung ist bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.
Für die Beratung und Bewilligung ist das Landratsamt.
- Nachweis über das Eigentum am Grundstück (z. B. Grundbuchblattabschrift)
- Finanzierungsnachweise - Planskizze (bei Änderung des Wohnungszuschnitts)
- Nachweis der Behinderung (z. B. fachärztliches Attest)
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.
- Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz - BayWoFG)
BayRS 2330-2-I; GVBl S. 260; GVBl S. 286 - Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 (WFB 2012)
IIC1-4700-001/11; AllMBl. 2012 S. 20; 2330-I
- Wohnraumförderung - Antrag "Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung"
- Wohnraumförderung - Einkommenserklärung des Antragstellers
- Wohnraumförderung - Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige
- Wohnraumförderung - Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen
- Wohnraumförderung - Ratenabruf
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|---|
|
+49 8671 502216 | +49 8671 502 71 216 | 2.14 | Martina.Klement@LRA-aoe.de | |
|
|||||
|
+49 8671 502214 | +49 8671 502 71 214 | 2.14 | Renate.Wagner@LRA-aoe.de | |
|
Landratsamt Altötting
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Die von Ihnen getroffene Auswahl kann über die Seite Datenschutz nachträglich geändert werden.
Sie haben die personalisierten Cookies nicht ausgewählt. Um diese Seite betreten zu können, müssen sie diese per Auswahl zulassen.
Sie haben das Komfort-Cookie nicht ausgewählt. Um den Zugriff auf das Element oder die Seite dauerhaft zu gewähren, müssen Sie dieses per Auswahl zulassen.
Notwendig:
Diese Cookies sind zur Funktion der Website erforderlich und können in Ihren Systemen nicht deaktiviert werden. In der Regel werden diese Cookies nur als Reaktion auf von Ihnen getätigte Aktionen gesetzt, die einer Dienstanforderung entsprechen, wie etwa dem Festlegen Ihrer Datenschutzeinstellungen, dem Anmelden oder dem Ausfüllen von Formularen. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass diese Cookies blockiert oder Sie über diese Cookies benachrichtigt werden. Einige Bereiche der Website funktionieren dann aber nicht. Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.
Name: ASP.NET_SessionId
Dauer: Bis zum Beenden der Browsersession
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Sitzungscookie für allgemeine Plattformen, der von Websites verwendet wird, die mit Microsoft .NET-basierten Technologien geschrieben wurden. Wird normalerweise verwendet, um eine anonymisierte Benutzersitzung durch den Server aufrechtzuerhalten.
Name: __RequestVerificationToken
Dauer: Bis zum Beenden der Browsersession
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Wird vom System gesetzt, sobald ein Anmeldeformular auf der Seite angezeigt wird, es werden noch keine Inhalte geschrieben.
Name: ld-cookieselection**
Dauer: 30 Tage
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Speichert die Einstellung der Cookie-Auswahl