Asylbewerber; Informationen über Leistungen
Leistungsberechtigte
Leistungsberechtigt sind u.a. Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die
- eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen (Asylbewerber),
- über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist (Asylsuchende im Flughafenverfahren),
- eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
- nach § 23 Absatz 1 oder § 24 des Aufenthaltsgesetzes wegen des Krieges in ihrem Heimatland,
- nach § 25 Absatz 4 Satz 1 Aufenthaltsgesetz oder nach § 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz, sofern die Entscheidung über die Aussetzung ihrer Abschiebung noch nicht 18 Monate zurückliegt.
- eine Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz besitzen,
- vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist (abgelehnte Asylbewerber),
- Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der genannten Personenkreise,
- einen Folgeantrag nach § 71 Asylgesetz oder einen Zweitantrag nach § 71a Asylgesetz gestellt haben.
Leistungsumfang
Die Leistungen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz setzen sich zusammen aus:
- dem notwendigen Bedarf zur Sicherung des physischen Existenzminimums sowie
- dem notwendigen persönlichen Bedarf zur Sicherstellung des sog. soziokulturellen Existenzminimums.
Die Art der Leistungsgewährung ist abhängig von der Art der Unterbringung. Soweit rechtlich zulässig und möglich werden die Leistungen in Bayern als Sachleistungen gewährt.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben außerdem einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Halten sich Asylbewerber, die Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, seit mindestens 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet auf und haben diese die Dauer ihres Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst, erhalten sie Leistungen wie ein Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).
Das Landratsamt sucht weiterhin nach Wohnraum für Asylbewerber und ehemalige Asylbewerber.
Ansprechpartnerin ist Herr Florian Berndl.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|---|
|
+49 8671 502456 | +49 8671 502 71 456 | Bahnhofstr.50/EG01 | Helmut.Asenkerschbaumer@LRA-aoe.de | |
Helmut
Asenkerschbaumer
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG01
Telefon: +49 8671 502456
Fax: +49 8671 502 71 456
|
|||||
|
+49 8671 502440 | +49 8671 502 71 440 | Bahnhofstr.50/EG02 | natascha.demberger@lra-aoe.de | |
Natascha
Demberger
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG02
Telefon: +49 8671 502440
Fax: +49 8671 502 71 440
|
|||||
|
+49 8671 502457 | +49 8671 502 71 457 | Bahnhofstr.50/EG03 | Laetitia.Lindner@LRA-aoe.de | |
Laetitia
Lindner
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG03
Telefon: +49 8671 502457
Fax: +49 8671 502 71 457
|
|||||
|
+49 8671 502493 | +49 8671 502 71 493 | Bahnhofstr.50/EG02 | Verena.Rolla@LRA-aoe.de | |
Verena
Rolla
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG02
Telefon: +49 8671 502493
Fax: +49 8671 502 71 493
|
|||||
|
+49 8671 502492 | +49 8671 502 71 492 | Bahnhofstr.50/EG02 | Philipp.Schneider@LRA-aoe.de | |
Philipp
Schneider
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG02
Telefon: +49 8671 502492
Fax: +49 8671 502 71 492
|
|||||
|
+49 8671 502480 | +49 8671 502 71 480 | Bahnhofstr.50/EG04 | sorin.stanila@lra-aoe.de | |
Sorin
Stanila
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG04
Telefon: +49 8671 502480
Fax: +49 8671 502 71 480
|
|||||
|
+49 8671 502428 | +49 8671 502 71 428 | Bahnhofstr.50/EG03 | Regina.Parzinger@LRA-aoe.de | |
Regina
Parzinger
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG03
Telefon: +49 8671 502428
Fax: +49 8671 502 71 428
|
Landratsamt Altötting Außenstelle - Bahnhofstraße 50 - Sozialwesen
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Die von Ihnen getroffene Auswahl kann über die Seite Datenschutz nachträglich geändert werden.
Sie haben die personalisierten Cookies nicht ausgewählt. Um diese Seite betreten zu können, müssen sie diese per Auswahl zulassen.
Sie haben das Komfort-Cookie nicht ausgewählt. Um den Zugriff auf das Element oder die Seite dauerhaft zu gewähren, müssen Sie dieses per Auswahl zulassen.
Notwendig:
Diese Cookies sind zur Funktion der Website erforderlich und können in Ihren Systemen nicht deaktiviert werden. In der Regel werden diese Cookies nur als Reaktion auf von Ihnen getätigte Aktionen gesetzt, die einer Dienstanforderung entsprechen, wie etwa dem Festlegen Ihrer Datenschutzeinstellungen, dem Anmelden oder dem Ausfüllen von Formularen. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass diese Cookies blockiert oder Sie über diese Cookies benachrichtigt werden. Einige Bereiche der Website funktionieren dann aber nicht. Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.
Name: ASP.NET_SessionId
Dauer: Bis zum Beenden der Browsersession
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Sitzungscookie für allgemeine Plattformen, der von Websites verwendet wird, die mit Microsoft .NET-basierten Technologien geschrieben wurden. Wird normalerweise verwendet, um eine anonymisierte Benutzersitzung durch den Server aufrechtzuerhalten.
Name: __RequestVerificationToken
Dauer: Bis zum Beenden der Browsersession
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Wird vom System gesetzt, sobald ein Anmeldeformular auf der Seite angezeigt wird, es werden noch keine Inhalte geschrieben.
Name: ld-cookieselection**
Dauer: 30 Tage
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Speichert die Einstellung der Cookie-Auswahl