Führerschein; Anordnung von Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktesystem)
Die im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragenen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten werden je nach Schwere mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Inhaltlich soll das Punktsystem nicht nur der Feststellung von Defiziten bei der Kraftfahreignung dienen, sondern dem Kraftfahrer auch Hilfestellungen geben, diese Defizite zu beheben und das Erreichen von 8 Punkten und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden.
Die im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragenen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten werden je nach Schwere mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Inhaltlich soll das Fahreignungs-Bewertungssystem
- für die Gleichbehandlung von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßende Verkehrsteilnehmer sorgen,
- möglichst früh Eignungsmängel des Kraftfahrers aufdecken,
- dem Kraftfahrer Hilfestellung geben, damit der Betreffende seine Eignungsdefizite möglichst früh erkennt und behebt, um auf diese Weise das Erreichen von 8 Punkten und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden.
Auf Grund von Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes über die Eintragungen im FAER muss die Fahrerlaubnisbehörde bestimmte Maßnahmen ergreifen:
1. Stufe:
Wer 4 bis 5 Punkte erreicht, erhält eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Wird nun ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht, kann dadurch 1 Punkt abgebaut werden. Ein entsprechender Punkteabbau durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist nur einmal in fünf Jahren möglich, und kann auch schon bei einem Punktestand von 1 bis 3 erfolgen. Für den Punkteabbau ist die Teilnahmebescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen.
2. Stufe:
Bei einem Punktestand von 6 bis 7 Punkten erfolgt eine Verwarnung. Auch jetzt kann ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden; in dieser Stufe allerdings ohne Punkteabbaumöglichkeit.
3. Stufe:
Das Erreichen von 8 Punkten oder mehr führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- §§ 40 ff Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) Fahreignungs-Bewertungssystem
- Anlage 13 (zu § 40) Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|---|
|
+49 8671 502562 | +49 8671 502 71 562 | E.25 | Marlene.Stadler@LRA-aoe.de | |
|
Landratsamt Altötting
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Landratsamt Altötting
- Abteilung 1 - Zentrale Angelegenheiten, Kreisentwicklung, Öffentliche Sicherheit und Verkehrswesen
- Sachgebiet 16 - Verkehrswesen (Zulassung, Führerschein, Baustellen und Verkehr)
- Fahrerlaubnisbehörde
- Führerschein; Anordnung von Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktesystem)
Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Die von Ihnen getroffene Auswahl kann über die Seite Datenschutz nachträglich geändert werden.
Sie haben die personalisierten Cookies nicht ausgewählt. Um diese Seite betreten zu können, müssen sie diese per Auswahl zulassen.
Sie haben das Komfort-Cookie nicht ausgewählt. Um den Zugriff auf das Element oder die Seite dauerhaft zu gewähren, müssen Sie dieses per Auswahl zulassen.
Notwendig:
Diese Cookies sind zur Funktion der Website erforderlich und können in Ihren Systemen nicht deaktiviert werden. In der Regel werden diese Cookies nur als Reaktion auf von Ihnen getätigte Aktionen gesetzt, die einer Dienstanforderung entsprechen, wie etwa dem Festlegen Ihrer Datenschutzeinstellungen, dem Anmelden oder dem Ausfüllen von Formularen. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass diese Cookies blockiert oder Sie über diese Cookies benachrichtigt werden. Einige Bereiche der Website funktionieren dann aber nicht. Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.
Name: ASP.NET_SessionId
Dauer: Bis zum Beenden der Browsersession
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Sitzungscookie für allgemeine Plattformen, der von Websites verwendet wird, die mit Microsoft .NET-basierten Technologien geschrieben wurden. Wird normalerweise verwendet, um eine anonymisierte Benutzersitzung durch den Server aufrechtzuerhalten.
Name: __RequestVerificationToken
Dauer: Bis zum Beenden der Browsersession
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Wird vom System gesetzt, sobald ein Anmeldeformular auf der Seite angezeigt wird, es werden noch keine Inhalte geschrieben.
Name: ld-cookieselection**
Dauer: 30 Tage
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Speichert die Einstellung der Cookie-Auswahl
Name: dfxPortalModal**
Dauer: 7
Art: 1st Party
Kategorie: Notwendig
Beschreibung: Speichert die Einstellung für das Informations-Popup
Statistik & Analyse:
Cookies dieser Kategorie können über unsere Website von unserem eigenem Statistiktool, oder von Drittanbietern gesetzt werden. Sie dienen dazu, ein nicht personalisiertes, jedoch allgemeines Surfverhalten auf unseren Seiten zu erkennen. Über diese Auswertung können wir das Angebot der Webseite noch besser für unsere Besucher optimieren.
Name: Matomo/Piwik
Dauer: 30 Tage
Art: Drittanbieter
Kategorie: Statistik
Beschreibung: Diese Webseite verwendet den Open Source Webanalysedienst Matomo, vormals Piwik, der mit Cookies arbeitet. Die durch Matomo erhobenen Daten werden anonymisiert und zu Analysezwecken in unserem Auftrag auf dem Server der LivingData GmbH gespeichert. Wenn Sie mit der Speicherung und Nutzung Ihrer Daten nicht einverstanden sind, können Sie diese Funktionen hier deaktivieren. In diesem Fall wird in Ihrem Webbrowser ein Opt-Out-Cookie hinterlegt, der verhindert, dass Matomo Nutzungsdaten speichert. Wenn Sie Ihre Cookies löschen, hat dies allerdings zur Folge, dass auch das Matomo Opt-Out-Cookie gelöscht wird. Das Opt-Out muss bei einem erneuten Besuch unserer Seite daher wieder aktiviert werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass im Falle der Nutzung der Opt-Out-Funktion gegebenenfalls nicht sämtliche Möglichkeiten dieser Webseite vollumfänglich nutzbar sind.