Betäubungsmittel; Beglaubigung der Ärztlichen Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Ausland
Bei einer Reise ins Ausland dürfen ärztlich verschriebene Betäubungsmittel in einer für die Reise angemessenen Menge aus- oder eingeführt werden.
Im Schengen-Raum müssen für Reisen bis zu 30 Tagen ärztliche Bescheinigungen nach Artikel 75 des Schengener Abkommens mitgeführt werden, die vor Reisebeginn durch das Gesundheitsamt beglaubigt werden müssen.
Bei Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums empfiehlt die Bundesopiumstelle gemäß dem Leitfaden für Reisende (Link: https://www.incb.org/incb/en/travellers/index.html) des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes (INCB) ebenfalls eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen. Sie sollten sich bei Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums immer bei der diplomatischen Vertretung Ihres Reiselands über die dort geltende Rechtslage informieren, da einige Länder z.B. die Mitnahme von Betäubungsmitteln nicht erlauben, einschränken oder zusätzliche Importgenehmigungen verlangen.
Der Arzt darf für den Reisebedarf Betäubungsmittel für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen verordnen. Falls Sie für länger als 30 Tage verreisen, prüfen Sie bitte, ob es das benötigte Mittel (bzw. ein äquivalentes Produkt) im Reiseland gibt, und ob Sie es sich dort ärztlich verschreiben lassen können. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Mitnahme der Betäubungsmittel nur über eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung erlaubt, die bei der Bundesopiumstelle beantragt werden muss.
Die Formulare für das Mitführen von Betäubungsmitteln für Vertragsstaaten des Schengener Abkommens sowie für andere Länder finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Weiterführende Informationen sind auf der Webseite der Bundesopiumstelle verfügbar: https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen-mit-Betaeubungsmitteln/_node.html
Das Gesundheitsamt Altötting beglaubigt nur Bescheinigungen, die von einem im Landkreis Altötting tätigen Arzt ausgestellt wurden (örtliche Zuständigkeit).
Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine separate Bescheinigung erforderlich.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Sie Ihren behandelnden Arzt bitten, die Bescheinigung zunächst vorab an das Gesundheitsamt faxen. Dies ermöglicht eine frühzeitige Überprüfung und Rückmeldung an die Praxis, falls Änderungen erforderlich sind. Sobald die Überprüfung der Bescheinigung abgeschlossen ist, werden Sie von Ihrer Praxis informiert, dass die Bescheinigung abholbereit ist und können telefonisch oder per Email einen Termin zur Beglaubigung im Gesundheitsamt vereinbaren.
Für die Beglaubigung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Durch den Arzt unterschriebene Bescheinigung im Original, welche zuvor von uns überprüft wurde
- Gültiges Ausweisdokument
- Gebühr in Höhe von 8,50 € pro Arzt und Reise, die bitte in bar zu entrichten ist.
Wir bitten um Verständnis, dass die Beglaubigung nur nach vorheriger Terminvereinbarung und Vorlage der genannten Unterlagen durchgeführt werden kann.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502 900 | gesundheitsamt.aoe@LRA-aoe.de | |||
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Landratsamt Altötting - Gesundheitsamt (im DiFAZ)
Montag - Mittwoch
08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
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